Gerichtsverhandlung

Tragischer Tod einer Passantin in Gaggenau – Anklage wegen Mordes vor Landgericht Baden-Baden – Prozess im September

Tragischer Tod einer Passantin in Gaggenau – Anklage wegen Mordes vor Landgericht Baden-Baden – Prozess im September
Foto: Archiv

Baden-Baden, 31.07.2024, Bericht: Redaktion Ab 11. September verhandelt das Landgericht Baden-Baden gegen einen Heranwachsenden. Die Anklagte lautet auf Mord.

Der junge Mann war im Januar auf der Flucht vor der Polizei in Gaggenau auf dem Fußgängerweg mit einer Passantin kollidiert. Die Frau starb einen Monat später im Klinikum Mittelbaden. Der Angeklagte soll unter Drogen gestanden habe, hatte keine Fahrerlaubnis und war mit 100 Stundenkilometern unterwegs.

Die Staatsanwaltschaft hat am 24. April Anklage gegen den Heranwachsenden «wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Bedrohung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Baden-Baden – Jugendkammer – erhoben».

 

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Baden-Baden soll der junge Mann am 20. Januar diesen Jahres gegen 14.30 Uhr mit einem Auto in Gaggenau gefahren zu sein, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und obwohl er zu einem nicht genauer feststellbaren Zeitpunkt vor Fahrtantritt Betäubungsmittel in Form von Cannabis konsumiert habe. Im Verlauf der Fahrt sollte der Angeklagte durch eine Polizeistreife einer Verkehrskontrolle unterzogen werden, wozu die Polizeibeamten mittels Lichthupe, akustischer Hupe, Blaulicht und dem Haltesignal «Stopp Polizei» auf sich aufmerksam gemacht hätten.

Der junge Mann, der das Streifenfahrzeug bemerkt und erkannt habe, dass er einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte, habe daraufhin beschlossen, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen. Er habe sein Fahrzeug auf über 100 Stundenkilometer beschleunigt, um die ihn weiter verfolgenden Polizeibeamten abzuhängen. Im weiteren Verlauf sei er weiter mit unveränderter Geschwindigkeit in Gaggenau gefahren, wobei er an einem Kreuzungsbereich nach links abgebogen sei. Aufgrund seiner deutlich überhöhten Geschwindigkeit habe er beim Abbiegen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und kam nach rechts auf den Fußgängerweg ab. Dort kollidierte der Angeklagte mit seinem Fahrzeug frontal mit einer Passantin.

Durch die Wucht des Aufpralls trug die Passantin schwerste Verletzungen davon, welchen sie am 27. Februar im Klinikum Mittelbaden in Rastatt erlag. Das Auto des Angeschuldigten überschlug sich in der Folge und beschädigte eine Bushaltestelle und einen Zaun. Der Stadt Gaggenau sei ein Schaden in Höhe von 8.500 Euro entstanden. Der junge Mann befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, teilte das Gericht mit.

Das Landgericht Baden-Baden hat Termin zur Hauptverhandlung am 11. September 2024 um 09.30 Uhr, mit Fortsetzungsterminen am 13. und 30. September 2024, am 8. und 14. Oktober jeweils 09.30 Uhr und am 16. Oktober 2024, 09.00 Uhr, bestimmt.




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