Drei Ordnungsrufe wegen Verletzung der Sitzungsordnung

Tumult im Stuttgarter Landtag – Polizei geleitet Abgeordneten nach draußen - Präsidentin erteilt Sitzungsausschluss AfD-Abgeordnete

Tumult im Stuttgarter Landtag – Polizei geleitet Abgeordneten nach draußen - Präsidentin erteilt Sitzungsausschluss AfD-Abgeordnete
Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Foto: Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart, 13.12.2018, Bericht: Landtag In der Plenarsitzung gestern erteilte Landtagspräsidentin Muhterem Aras, Grüne, gestern insgesamt drei Ordnungsrufe wegen Verletzung der Sitzungsordnung − einen gegen das Mitglied der AfD-Landtagsfraktion Stefan Räpple, sowie zwei gegen den fraktionslosen Abgeordneten Wolfgang Gedeon, AfD. Beide Abgeordneten wurden des Saals verwiesen und mit dem Ausschluss aus den nächsten drei Sitzungstagen belegt.

Präsidentin Aras zitierte in der Sitzung als rechtliche Grundlage den Paragrafen 92 der Geschäftsordnung des Landtags. Im Anschluss an die Beratungen zu ersten Tagesordnungspunkt dankte die Landtagspräsidentin den Polizeibeamten für die − erstmalige und leider notwendige − Hilfe zur Durchsetzung des Hausrechts.

In Paragraf 91 der Geschäftsordnung, GO, des Landtags von Baden-Württemberg heißt es: «Verletzt ein Abgeordneter die Ordnung, so erteilt ihm die Präsidentin unter Nennung des Namens einen Ordnungsruf.» In Paragraf 92 GO heißt es in Absatz 1 Satz 1 ff: «Die Präsidentin kann einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen, wenn eine Ordnungsmaßnahme nach § 91 wegen der Schwere der Ordnungsverletzung nicht ausreicht.» Und nachfolgend: «Die Präsidentin fordert den Abgeordneten zunächst auf, den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen. Leistet der Abgeordnete dieser Aufforderung nicht Folge, so wird die Sitzung unterbrochen. Der Abgeordnete ist damit ohne weiteres für die nächsten drei Sitzungstage von der Sitzung ausgeschlossen.»

In der 16. Wahlperiode sprachen die Präsidierenden bis Mittwoch, 12. Dezember 2018, insgesamt sieben Ordnungsrufe aus − bis auf einen alle gegen Abgeordnete der Partei AfD. Sitzungsausschlüsse gab es in der Geschichte des Landtags von Baden-Württemberg bis zum Mittwoch zwei − einen 1991 wegen Entfaltung eines Spruchbands im Plenum und einen gegen MdL Räpple wegen Kritik am Präsidenten am 9.3.2017. Dass ein MdL einem Saalverweis nicht aus eigenen Stücken Folge leistet, sondern hinausgeleitet werden muss, kam hingegen, soweit der Landtagsverwaltung erinnerlich, noch nie in der Parlamentsgeschichte vor.

Frau Landtagspräsidentin Aras‘ Zitat in Gänze: «Es war das erste Mal in der Geschichte des Hauses, dass nach einem Sitzungsausschluss die Polizei gebeten wurde, ein Mitglied des Landtags aus dem Sitzungssaal zu begleiten. Das ist nicht üblich und sollte in einem Parlament, das respektvoll miteinander umgeht, auch nicht nötig sein. Diese außergewöhnliche Hinzuziehung des polizeilichen Objektschutzes, der regulär im Landtag vertreten ist, war der Tatsache geschuldet, dass die beiden Adressaten meiner Aufforderung nicht Folge geleistet haben. Ich danke den Polizeibeamtinnen und -beamten ausdrücklich dafür, dass sie mir zur Durchsetzung des Hausrechts verholfen haben.»


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