OB-Wahl in Rastatt am 24. September

Überraschung im Rastatter OB-Wahlkampf – Ehemaliger Rastatter OB bringt sich ins Spiel – Klaus-Eckhard Walker: „Ich bin bereit“

Überraschung im Rastatter OB-Wahlkampf – Ehemaliger Rastatter OB bringt sich ins Spiel – Klaus-Eckhard Walker: „Ich bin bereit“
Klaus-Eckhard Walker, ehemaliger Oberbürgermeister von Rastatt. Foto: Archiv

Rastatt, 18.09.2023, 20:30 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Für eine Überraschung sorgt heute Abend der ehemalige Rastatter Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker, der doch noch seinen Hut zur OB-Wahl in den Ring wirft. Dabei nutzt er eine Besonderheit der Wahlordnung.

Danach kann jeder Wahlberechtigte auf dem Stimmzettel handschriftlich und leserlich den Namen und Vornamen eines Kandidaten eintragen. In diesem Fall «Walker, Klaus-Eckhard» und dessen Beruf «Rechtsanwalt». Sollte Klaus-Eckhard Walker die notwendige Stimmenanzahl im ersten oder zweiten Wahlgang erhalten, wäre er zum Oberbürgermeister von Rastatt gewählt. Auf Anfrage von goodnews4.de erklärt Walker, dass er die Begründung für seinen Aufruf noch nachreichen werde.

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Die Oberbürgermeisterwahl in Rastatt findet am Sonntag, 24. September 2023, statt. Wenn niemand der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als 50 Prozent Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhält, findet am Sonntag, 15. Oktober 2023, eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten statt, die bei der Wahl am 24. September die meisten Stimmen erhalten haben. Fünf Kandidaten haben sich beworben: Brigitta Lenhard, CDU; Thomas Hentschel, Grüne; Monika Müller, SPD; Volker Kek, AfD; Michael Gaska, parteilos. Mehr auf der goodnews4-Sonderseite zur OB-Wahl in Rastatt.

Die Erklärung von Klaus-Eckhard Walker im Wortlaut:

«Sollten sich die Wählerinnen und Wähler bei der OB-Wahl am 24.09.2023 für mich als Stadtoberhaupt der Barockstadt Rastatt entscheiden, bin ich zur Übernahme der Verantwortung bereit.» Dies erklärt der ehemalige Rastatter Oberbürgermeister und heutige Rastatter Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker in einer Pressemitteilung.

 

Die gemeinderechtlichen Vorschriften lassen meine Wahl ausdrücklich zu (vgl. § 24 Abs. 3 GemWahlO). In die voraussichtlich freie Zeile 6 des Stimmzettels können die Wählenden handschriftlich und leserlich Namen und Vornamen (Walker, Klaus-Eckhard) sowie Beruf (Rechtsanwalt) und Adresse des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt (Odenwaldstrasse 4 , 76437 Rastatt) eintragen (vgl. anliegende Anlage 9 zu § 24 Abs. 3). Mehr ist nicht zu tun.




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