Gerichtsverhandlung

Unglaubliche Gaunerei – Landwirt bezahlte 1.800 Euro für beim Mähen getötete Rehkitze – Prozess am Landgericht Baden-Baden

Unglaubliche Gaunerei – Landwirt bezahlte 1.800 Euro für beim Mähen getötete Rehkitze – Prozess am Landgericht Baden-Baden
Foto: Archiv

Baden-Baden, 20.06.2025, Bericht: Redaktion In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Baden-Baden geht es um eine ziemlich unglaubliche Gaunerei, bei der sich der Beschuldigte als Jagdpächtervertreter ausgegeben hatte.

Die Berufung des Angeklagten richtet sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 26. April 2024, durch das der Angeklagte wegen Betrugs in zwei Fällen und in einem Fall wegen versuchter Erpressung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt worden ist. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2022 gegenüber einem Geschädigten eines Wildunfalls auf der B 3 zwischen Steinbach und Sinzheim als Jagdpächtervertreter neben einer Entschädigung für die Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung in Höhe von 50 Euro einen Schadensersatzanspruch für das bei dem Unfall verletzte Reh in Höhe von 150 Euro verlangt habe, ohne darauf einen Anspruch gehabt zu haben. Der Geschädigte habe dem Angeklagten den Betrag in Höhe von 200 Euro in bar bezahlt.

 

Im Januar 2023 sei der Angeklagte gegenüber einem weiteren Geschädigten eines Wildunfalls auf der B 3 zwischen Sinzheim und Steinbach, bei dem zwei Rehe verletzt wurden, als Jagdpächter aufgetreten und habe eine Entschädigung für die Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung in Höhe von 400 Euro, 200 Euro pro verletztem Reh, in bar gefordert. Als der Geschädigte eine Barzahlung verweigert habe, habe der Angeklagte ihn darauf hingewiesen, dass er keine Wildunfallbescheinigung erhalten werde, wenn er den verlangten Geldbetrag nicht erhalte. Hierbei sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass ihm keine entsprechenden Entschädigungsansprüche zustünden. Der Geschädigte habe sich hierauf an die Polizei gewandt.

Im Mai 2023 sei der Angeklagte als Jagdpächter aufgetreten und habe einem Landwirt in Baden-Baden unter Vorlage eines Fotos eines getöteten Rehkitzes vorgeworfen, bei Mäharbeiten drei Rehkitze getötet zu haben und habe von dem Landwirt eine Entschädigung in Höhe von 1.800 Euro und 600 Euro pro Rehkitz verlangt, ohne hierauf einen Anspruch gehabt zu haben. Der Landwirt habe hierauf den verlangten Betrag an den Angeklagten in bar bezahlt.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die ihm zur Last gelegten Vorwürfe bestritten und argumentiert, dass bei den jeweiligen Vorfällen sein sogenanntes Aneignungsrecht als Jagdausübungsberechtigter verletzt worden sei, weshalb ihm jeweils ein entsprechender Schadensersatzanspruch für die getöteten Wildtiere zugestanden habe.

Über die Berufung entscheidet nun die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber. Das Verfahren beginnt am Montag, 23. Juni um 09.00 Uhr in Saal 015 des Landgerichtsgebäudes, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden. Fortsetzungstermine sind anberaumt für Mittwoch, 25. Juni, 09.00 Uhr und Freitag, 27. Juni, 09.00 Uhr.




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