Protest gegen „Pflegeheim Gärtnerstraße“ in Steinbach

Unterschriften im Rathaus Baden-Baden übergeben – Schreiben an Steinbacher Ortsvorsteher Hildner – „Wir bitten Sie, dieses an die Mitglieder des Ortschaftsrates weiterzuleiten“

Unterschriften im Rathaus Baden-Baden übergeben – Schreiben an Steinbacher Ortsvorsteher Hildner – „Wir bitten Sie, dieses an die Mitglieder des Ortschaftsrates weiterzuleiten“
Anwohner wehren sich gegen die Dimenson des geplanten „Pflegeheims Gärtnerstraße“.

Baden-Baden, 22.06.2024, Bericht: Redaktion Etwa 350 Unterschriften gegen die Planung für das «Pflegeheim Gärtnerstraße» in Steinbach sollen gestern ihren Weg ins Baden-Badener Rathaus gefunden haben.

Seit Jahren bemühen sich Anwohner und andere Betroffenen um einen strukturierten Meinungsbildungsprozess, was aber offenbar mit dem Rathaus nicht möglich war. goodnews4.de berichtete.

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Ein Schreiben richtete die «Bürgerinitiative Pflegeheim Gärtnerstraße» an Rebland-Ortsvorsteher Hildner zusammen mit einer Stellungnahme, welche gestern nach Angaben der Bürgerinitiative «nebst den gesammelten Unterschriften, persönlich der Fachabteilung Stadtplanung in Baden-Baden übergeben» worden sei. «Wir bitten Sie, dieses an die Mitglieder des Ortschaftsrates weiterzuleiten», heißt es in dem Schreiben an Ulrich Hildner.

 

Das Schreiben der «Bürgerinitiative Pflegeheim Gärtnerstraße» an Ortsvorsteher Ulrich Hildner vom 21. Juni 2024 im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Hildner,

am heutigen Freitag endet die Frist der Stellungnahme zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VbB) «Pflegeheim Gärtnerstraße», Steinbach.

Auch nach 8 Jahren treibt dieses Thema noch immer sehr viele Bürger*innen aus Steinbach sowie der Umgebung um und wir konnten an nur einem einzigen Tag mehr als 360 Unterschriften zu einer Stellungnahme von uns an das Planungsbüro Stadtplanung Baden-Baden sammeln.

Wir haben den Eindruck gewonnen, dass viele Ortschaftsräte, auch wenn sie das Sprachrohr der Bürger*innen sind und eigentlich immer ein offenes Ohr für ihre Wähler*innen haben sollten, das Thema leid sind. Zum jetzigen Stadium der Planung möchten Sie sich mit dem für uns so wichtigen Thema augenscheinlich nicht beschäftigen und uns auch kein Gehör schenken.

Zu Ihrer Information senden wir Ihnen im Anhang unsere Stellungnahme, welche wir am gestrigen Donnerstag nebst den gesammelten Unterschriften, persönlich der Fachabteilung Stadtplanung in Baden-Baden übergeben haben. Wir bitten Sie, dieses an die Mitglieder des Ortschaftsrates weiterzuleiten.

Für persönliche Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende.

Stellvertretend für die BI «Pflegeheim Gärtnerstraße»

Lars Rosenberger & Dirk Supper


Die Stellungnahme der Bürgerinitiative zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VbB) «Pflegeheim Gärtnerstraße», im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, Bürger, Anwohner des Baugebietes „Untere Sommerbühn“ und Anlieger nehmen erfreut zur Kenntnis, dass das Projekt „Pflegeheim Gärtnerstraße“ in Steinbach endlich vorangetrieben wird. Alle hier Unterschreibenden erkennen die Notwendigkeit eines weiteren Pflegeheimes im Rebland an und würden sich freuen, sollte ein solches in naher Zukunft verwirklicht werden.

Jedoch kommen wir zur selben Erkenntnis, wie das Gestaltungsbeiratsmitglied Dipl.-Ing. Friedrich Bär: «Ein solcher Riegel kann nicht die Antwort sein!»

Der Reihe nach:

In Ihrer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zum Vorentwurf VbB «Pflegezentrum Gärtnerstraße» vom 03.05.2024 fordern Sie die Bürger auf, bei Bedarf Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung einzureichen.

Leider ist hierzu festzustellen, dass die Unterlagen fehlerhaft und unvollständig sind.

1) In den Vorentwurfsplänen fehlen Straßennamen und bestehende Gebäude. Das Anliegerhaus des Flurstücks 2769/39 wird schlichtweg teilweise weggelassen. Im Querschnitt B/B, wo es als essenziell wichtig erscheint, um die Höhenunterschiede zu beurteilen, fehlt es.

2) Der Übergang vom Flurstück 2769 zu 10250 ist falsch dargestellt. 10250 fällt nicht wie dargestellt zu 2769 ab.

3) Die wichtigen Maßangaben, wie beispielsweise die Längenangabe des geplanten Hauptgebäudes fehlen. Wir schätzen diese als größer 80!

Weiterhin konnte man Herrn Lars Rosenberger und Dirk Supper, beides Hauseigentümer im Kirschenweg, beim Vor-Ort-Termin Fachgebiet Stadtplanung keine Auskünfte zu folgenden Punkten erteilen:

1) Wie viele Parkplätze sind geplant?

2) Wie soll die Anlieferung der benötigten Güter über das Nadelöhr Gärtnerstraße erfolgen?

3) Wie soll die Verteilung der angelieferten Güter im Nebengebäude zum Hautgebäude erfolgen?

4) Was wird gegen Geruchsbelästigungen durch die geplante Großküche getan?

5) Was wird im Allgemeinen gegen die zu erwartende Lärmbelästigung getan?

6) Was wird zum Schutz der auf den Straßen spielenden Kinder getan?

7) Und weitere…

All die zuvor geäußerten Punkte machen es den angesprochenen Bürgern sehr schwer, zum geplanten Projekt Stellung zu beziehen. Dennoch wollen wir folgende Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs. 1 BauGB) vorbringen:

1) Die Unterlagen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung enthalten so gut wie keine belastbaren Informationen über die beabsichtigte, obwohl offensichtlich bereits detaillierte Vorabstimmungen zwischen Vorhabenträger und Stadtverwaltung stattgefunden haben und sind zudem fehlerhaft. Eine derartige frühzeitige Beteiligung nach § 3. Abs. 1 BauGB kann Ihren Zweck nicht erfüllen, die Öffentlichkeit frühzeitig und in hinreichender Art und Weiße über die Ziele und Zwecke der Planung und über mögliche Planalternativen zu unterrichten. Unsere Einwendungen müssen daher mangels näherer Darlegungen zum Bebauungsplanvorentwurf zum heutigen Zeitpunkt notwendigerweise oberflächlich bleiben. Geplant ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigung eines Pflegeheims mit ca. 90 Heimplätzen sowie 23 2- und 3-Zimmer Wohnungen für betreutes Wohnen. Nach den Unterlagen sollen 2 Gebäude errichtet werden. Im größeren Gebäude soll ein Restaurant integriert sein.

2) Als Vorfrage ist im Rahmen der Bauleitplanung die Frage nach Standortalternativen zu beantworten. Weder in den zur Verfügung gestellten Unterlagen, als auch der Presseberichterstattung sind belastbare und nachprüfbare Aussagen dazu zu entnehmen, dass das vorgesehene Plangebiet «alternativlos» ist. Da das alte Pflegeheim, für welches das neue ursprünglicherrichtet werden sollte, nunmehr saniert wurde, stellt sich die Frage, ob da Gebäude überhaupt und wenn ja, in der beabsichtigten Größe benötigt wird?

3) Die Art der geplanten Nutzung wird mit den umgrenzenden, durch Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebieten (WA) treten. Ein Pflegeheim mit ca. 90 Pflegeplätzen und 23 2- und 3- Zimmerwohnungen für betreutes Wohnen deckt einen Bedarf ab, der weit über das Plangebiet hinausgeht. Je größer das Einzugsgebiet einer derartigen Einrichtung, desto größer die Auswirkungen auf umliegende Bereiche (etwa durch entsprechendes Verkehrsaufkommen). Auch wenn Anlagen für soziale Zwecke nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Bau NVO in allgemeinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, so befreit dies nicht von der stets geltenden Anforderung, dass Anlagen für soziale Zwecke für ein Wohngebiet gebietsverträglich sein müssen. Davon ist aufgrund der Menge an Heimplätzen nicht auszugehen.

4) Die Größe der zu überplanenden (absoluten) Grundfläche fügt sich nicht in die Bebauungsstruktur der Umgebung ein. Das Plangebiet wird allseitig von der Wohnbebauung umschlossen. Die Grundstücke der umliegenden Wohngebiete sind kleinteilig parzelliert. Sie sind mit Wohngebäuden bebaut, die über eine für Ein- bis max. Dreifamilienhäuser typischen Grundfläche verfügen. Selbst wo mehrere Gebäude aneinandergebaut sind, übersteigt die zusammengerechnete Grundfläche der Gebäudekörper kaum 400m2. Diesen Maßstab würde der geplante Baukörper in jeder Hinsicht sprengen, was wir strikt ablehnen.

5) Der geplante Gebäudekomplex würde gegenüber allen angrenzenden Grundstücken eine abriegelnde, erdrückende Wirkung entfalten. Daher treten wir einer solchen Planung vehement entgegen. Ein derartiger Gebäuderiegel hätte zudem negative Auswirkungen auf das lokale Kleinklima.

6) Auch hinsichtlich der Höhenentwicklung muss der aufzustellende Bebauungsplan auf das prägende Ortsbild der vorhandenen Bebauung Rücksicht nehmen. Die umliegende Bebauung ist durch eine maximal zwei- bis dreigeschossige Bauweise geprägt. Soll das geplante Pflegeheim nicht wie ein erdrückender Fremdkörper wirken, muss der Bebauungsplan diesen Maßstab festsetzen. Zusätzlich zur Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse sind Festsetzungen der Höhenentwicklung (Trauf- Firsthöhen) erforderlich. Denn allein die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse trifft keine Aussage über die mögliche Höhenentwicklung, da – wie vorliegend – bei hängigem Gelände ohne Höhenfestsetzungen zusätzlich Dach-/Attikageschosse oder Hanggeschosse als Nichtvollgeschosse realisiert werden können.

7) Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten einzuholen sein, das nicht nur Verkehrslärm, sondern auch Betriebsgeräusche berücksichtigt. Vorsorglich rügen wir schon jetzt das Entstehen unzumutbarer Lärmimmissionen vor allem im Bereich Gärtnerstraße an.

8) Durch ein Verkehrsgutachten wird zu belegen sein, dass durch die zu erwartende Verkehrsbelastung die Sicherheit und Leichtigkeit des motorisierten wie des fußläufigen Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Die Belange der zahlreichen Familien mit Kindern in den umliegenden Wohngebieten sind dabei zu berücksichtigen.

9) Auch wenn im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB eine förmliche Umweltprüfung nicht erforderlich ist, so ist das Vermeidungsgebot nach § 1a Abs. 3 BauGB im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung zu prüfen- Auch befreit § 13 a BauGB nicht von den Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts (§ 44 BNatSchG). Im weiteren Verfahren werden hierzu fachlich qualifizierte Stellungnahmen einzuholen sein.

10) Bei vorstehenden Punkten (7.-9.) ist zu berücksichtigen, dass beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Vergleich zu einem einfachen Angebotsplan bereits auf Planungsebene deutlich erhöhte Anforderungen an die Ermittlungstiefe hinsichtlich der Abwägungsebene bestehen. Denn der Bebauungsplan wird auf einen konkreten Vorhabenplan des Vorhabenträgers gleichsam zugeschnitten. Die Bewältigung möglicher Konflikte darf daher nicht auf ein erst nachgelagertes Baugenehmigungsverfahren verlagert werden.

11) Die exzessive Verschattung von anliegenden Gebäuden, vor allem im Mirabellenweg, Kirschenweg sowie Zwetschgenweg, durch das geplante Haupthaus, wird die Nutzung der betroffenen Grundstücke und das Wohlbefinden der Anwohner wesentlich beeinträchtigen. Dies ist nicht hinzunehmen.

12) Laut Hinweis des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg über den Brandschutz von Pflegeheimen sind Außenwände in den wesentlichen Teilen nichtbrennbar auszuführen. Das Pflegeheim soll jedoch laut Gestaltungsbeirat mit einer Holzfassade versehen werden. Eine Feuerwehrumfahrung existiert in den jetzigen Plänen nicht und auch Fluchttreppen sind in den bisherigen Planungen nicht berücksichtigt.

Abschließend stellen wir fest, dass das geplante Projekt, in der jetzigen Form, nicht gültigem Baurecht entspricht. Laut diesem muss ein Neubau zur Bestandsbebauung passen.

Im Bebauungsplan «Untere Sommerbühn» dürfen und durften nur Gebäude errichtet werden, die eine Gebäudehöhe von 11m und eine Länge von 16m nicht überschreiten. Im Bebauungsplan «Untere Sommerbühn-4» durften nur Gebäude errichtet werden, die eine Gebäudehöhe von 10,50m und eine Länge von 16m nicht überschreiten.

Mit dem Pflegeheim in der jetzigen Fassung soll ein Gebäude errichtet werden, welches in der Höhe 18,65m (+70% Höhe im Bezug zu den vorgenannten Bp) und in der Länge größer 80m (+400% Länge im Bezug zu den vorgenannten Bp) aufweist.

Laut VG Mainz (Az.3 K1142/18) muss bei der Bewertung, ob ein Neubau in eine Gegend passt oder nicht, der Gesamteindruck herangezogen werden. Vor allem soll sich die Baulichkeit in ihren Dimensionen an die Umgebung anpassen.

Auch das Vor- und Zurücksetzen einzelner Bauelemente beim Haupthaus führt zwar zur Auflockerung des Erscheinungsbildes des Gebäudes, jedoch bleiben 80m = 80m und 18,65m = 18,65m. Anders formuliert: der Riegel bleibt ein Riegel.

Wir, die Bürger, Anwohner, und Anlieger des Baugebietes «Untere Sommerbühn» als auch Interessierte lehnen das so geplante Projekt ab. Das Pflegeheim umgebende Eigenheime, welche auch als Altersabsicherung dienen, werden durch das Projekt erheblich an Wert verlieren. Die Lebensqualität der Anwohner würde stark negativ beeinflusst. Hart erarbeitete Ruhe wäre nicht mehr gegeben.

Sollte das Projekt so weiterverfolgt werden, sehen wir uns gezwungen, sämtliche uns zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um es in der jetzig geplanten Form zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen Die Bürgerinitiative «Neubau Pflegezentrum Gärtnerstraße», Steinbach

Dirk Supper
Lars Rosenberger




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