Corona-Krise

Ver.di fordert Grenzwert zur Kita-Schließung – Landesregierung muss Inzidenzwert festlegen – „13-Punkte-Programm für sichere Kitas“

Ver.di fordert Grenzwert zur Kita-Schließung – Landesregierung muss Inzidenzwert festlegen – „13-Punkte-Programm für sichere Kitas“
Ver.di fordert mehr Schutz für Beschäftigte, Kinder und Eltern in Kitas. Foto: Archiv

Stuttgart, 09.04.2021, Bericht: Redaktion Ver.di Baden-Württemberg hat gestern im Rahmen einer Online-Pressekonferenz vorgestellt, was aus Sicht der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, der Kinder und deren Eltern sofort umgesetzt werden muss.

Die Beschäftigten und ver.di fordern die Landesregierung auf, folgende 13 Punkte jetzt vollständig umzusetzen:

1. Die Beteiligung der Spitze der Landesregierung am runden Tisch Kitas. Die Sicherheit offener Kitas muss jetzt auch bei der Landesregierung endlich Chefsache werden.

2. Ein Monitoring des Infektionsgeschehens sowie der Maßnahmen in den Kitas: Wo sind die Infektionsherde (Cluster), wie schwer sind die Verläufe, wie hoch steigt durch die Kita-Öffnung die Intensivbettenbelegung, wie sieht die Mutationsrate aus, wie ist der Impfstatus der Beschäftigten, wie laufen die Testungen, welche Maßnahmen schützen am effektivsten.

3. Für die zweimalige Testung der Kinder und Beschäftigten pro Woche müssen endlich umsetzbare Konzepte organisiert werden und wie an den Schulen geplant eine Testpflicht eingeführt werden. Das Testangebot für die Kinder muss mit Blick auf die Möglichkeiten vor Ort geregelt sein und darf keine Zusatzbelastung für die Beschäftigten darstellen. Test-Kits müssen in ausreichender Zahl vor Ort für alle kostenlos verfügbar sein.

4. Für die freiwillige Impfung der Beschäftigten, die ohne eine Einhaltung der AHA+L-Regeln jeden Tag Kontakt zu vielen Kindern und Eltern haben, müssen Terminangebote organisiert werden, damit das Personal so schnell wie möglich durchgeimpft werden kann.

5. Ein einheitliches und verlässliches Quarantänekonzept, das verbindlich regelt, wann nur eine Gruppe und wann eine ganze Kita geschlossen werden muss und die Betroffenen in Quarantäne geschickt werden. Um das Kohortenprinzip zu festigen, sollte dieses Quarantäne-Konzept die Einhaltung des Kohortenprinzips strikt berücksichtigen.

 

6. Die Landesregierung muss festlegen, aufgrund welcher Inzidenzwerte sie entscheidet:
Kitas ganz zu schließen;
Kitas mit Notbetreuung in welchem Umfang zu öffnen; Kitas vollständig unter Pandemiebedingungen zu öffnen.
Für die die Notbetreuung an Schulen wurden am 6. April endlich verbindliche Werte für Gruppengrößen in Abhängigkeit von der Inzidenz festgelegt. Eine analoge Regelung muss nun auch für den Kita-Bereich getroffen werden. Der Grad der Öffnung einer Einrichtung muss auch davon abhängen, ob sie diese Kriterien einhalten kann. Deswegen und weil sich die räumlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, ausreichend zu Lüften und die personelle Ausstattung von Einrichtung zu Einrichtung massiv unterscheiden, müssen die Beschäftigten bei der Gestaltung der jeweiligen Öffnung berücksichtigt werden.

7. Medizinische Masken und FFP-2-Masken müssen für alle Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge bereitgestellt sein. Dieser Punkt ist inzwischen weitestgehend erfüllt.

8. Die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte gilt auch in Kitas und Grundschulbetreuung: Alles, was daheim erledigt werden kann, muss auch daheim erledigt werden dürfen: Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung, die gesamte konzeptionelle Arbeit, Kontakt zu Kindern, die nicht in der Betreuung sein können. Dafür müssen die Beschäftigten mit den dafür notwendigen digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

9. Welches Kind in eine Notbetreuung darf, muss wie im ersten Lockdown endlich verbindlich festgelegt werden. Die Entscheidung und Verantwortung darf nicht weiter Eltern und Beschäftigten überlassen werden.

10. Medizinische Maskenpflicht auf dem gesamten Kita- oder Schulgelände für alle Externen (Eltern, Handwerker). Eltern müssen in der Kita zu allen Beschäftigten und anderen Kindern zwingend und jederzeit den Mindestabstand einhalten. Dieser Punkt ist inzwischen erfüllt.

11. Kurzarbeit ist in den kommunalen Kitas nach dem TV-Covid nicht vorgesehen. Da die Kitas nie ganz geschlossen sind, darf es keine Kurzarbeit geben. Wir brauchen mehr und nicht weniger Beschäftigte für die Umsetzung des Gesundheitsschutzes. 12. Wenn das Personal nicht für die festen und ggf. kleineren Gruppen ausreicht, müssen Öffnungszeiten reduziert werden.

13. Betreuung ganztägig nur in festen Gruppen und Kohortenprinzip. Auch die Beschäftigten sollten in festen Tandems gemeinsam im Team arbeiten. Das bietet den größtmöglichen Schutz in einer geöffneten Kita und verhindert gleichzeitig die Schließung der ganzen Einrichtung, wenn Infektionen auftreten.


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