Bericht über Bürgerentscheid

Verein für Baden-Baden fordert Gegendarstellung des „Stern“ – „Sie verwechseln das Aktiva-Gutachten mit dem Endera-Gutachten“

Verein für Baden-Baden fordert Gegendarstellung des „Stern“ – „Sie verwechseln das Aktiva-Gutachten mit dem Endera-Gutachten“
Mike Brandau und Matthias Hirsch, „Für Baden-Baden e.V.“. Foto: Archiv

Baden-Baden, 03.07.2025, Bericht: Redaktion Nach dem unkritischen Bericht der Tagesthemen, vermutlich auf Basis des dem Rathaus nahestehenden SWR-Verantwortlichen, sorgt ein weiterer Bericht zum Klinik-Bürgerentscheid für einige Empörung in Baden-Baden.

In einem Bericht war pauschal von «störrischen Baden-Badenern» die Rede. goodnews4.de berichtete. In einem Schreiben wendet sich nun der Verein «Für Baden-Baden» an den «Stern» und fordert eine Gegendarstellung einer Reihe falscher Tatsachenbehauptungen. Auffällig sind die tendenziösen Einschätzungen über Baden-Badener Bürger, die auch im goodnews4-Interview mit Gesundheitsminister Manne Lucha zu hören waren. Vielleicht ein Indiz, dass es für dieses Bashing eine bestimmte Quelle geben könnte.

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Schreiben des Vereins «Für Baden-Baden» an den «Stern» vom 1. Juli 2025 im Wortlaut:

Forderung nach Gegendarstellung und unverzüglicher Löschung Ihres im STERN veröffentlichten Artikel: «Wie störrische Baden-Badener die Krankenhausreform ad absurdum führen»

Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Inhalt uns sehr verwundert. Die Nachbemerkung Ihres Artikels macht diesen nicht besser. Ganz im Gegenteil, enthält diese weitere Falschaussagen und offenbart nur noch mehr Ihre Unwissenheit und mangelnde Recherche.

 

Sie verwechseln das Aktiva-Gutachten mit dem Endera-Gutachten, welches wir beanstanden. Und Sie verweisen auf den geotechnischen Bericht, verschweigen aber die Belastung des Grundwassers mit PFAS im Höchstwert-Bereich. Wir wenden uns heute entschieden gegen die Inhalte und Tonalität Ihres Artikels zum geplanten Zentralklinikum und fordern Sie hiermit ausdrücklich auf,

1. eine umfassende Gegendarstellung unverzüglich zu veröffentlichen sowie
2. den genannten Artikel in seiner derzeitigen Form vollständig zu löschen.

Ihr Beitrag enthält eine Vielzahl sachlich falscher, irreführender und verzerrender Aussagen, greift engagierte Bürger pauschal an und stellt unsere fundierte und belegte Kritik als bloße Meinung und Sturheit dar. Dies entspricht weder den Anforderungen an journalistische Sorgfaltspflicht noch dem Grundsatz einer objektiven Berichterstattung.

Zur Klarstellung:

Zunächst betonen wir, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Kontaktaufnahme Ihrerseits mit mir – Herrn Hirsch – gegeben hat. Ihre implizite Behauptung, wir hätten eine Stellungnahme verweigert, entbehrt daher jeder Grundlage.

Bereits der Titel Ihres Artikels («Die störrischen Baden-Badener») ist eine abwertende Pauschalisierung und trägt zur bewussten Diskreditierung unseres sachlich begründeten Engagements bei. Diese Form der sprachlichen Entgleisung ist für eine seriöse journalistische Publikation vollkommen unangemessen.

Inhaltlich verschweigen oder verkennen Sie zentrale Aspekte der Standortdebatte:

• Die verkehrliche Erschließung des Rastatter Standorts ist direkt von der Umsetzung der sog. Querspange abhängig – deren Planung sich in einem nicht begonnenen Verfahren befindet und deren Realisierung rechtlich wie ökologisch hochproblematisch ist.

• Die Entscheidungsgrundlage für die Standortwahl, das sog. ENDEA-Gutachten, ist nachweislich lückenhaft und fehlerhaft. Wesentliche Informationen – wie die bioklimatische Analyse der Stadt Rastatt und die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Querspange – wurden nicht berücksichtigt.

• Die im Gutachten angesetzten Grundstückskosten am Münchfeldsee sind falsch. Statt der angenommenen 11,5 Mio. Euro beläuft sich der aktuelle Preis auf 18,3 Mio. Euro. Dies beeinflusst das Gesamtergebnis der Standortbewertung erheblich und verändert sogar die Reihenfolge der Endbewertung.

• Auch das von Ihnen herangezogene AKTIVA-Gutachten ist nachweislich unzutreffend: Ein prognostiziertes Defizit der KMB GmbH von 1,9 Mio. Euro im Jahr 2024 steht einem tatsächlichen Minus von rund 17 Mio. Euro gegenüber.

Darüber hinaus verweisen wir auf die dokumentierte Belastung des Grundwassers mit PFAS, wie sie im Geotechnischen Bericht – den Sie selbst anführen – eindeutig nachgewiesen ist:

«Die ermittelten Belastungen stimmen mit denen in den Onlinekarten des Landesamts für Umwelt Baden-Württemberg [2] angezeigten PFAS-Belastungen des Grundwassers, die dort im Untersuchungsgebiet mit bis zu QS > 3 angegeben sind, überein.»

Das bedeutet: Das Grundwasser am favorisierten Standort Münchfeldsee ist nachweislich im Höchstwert-Bereich belastet, obwohl in den offiziellen Bewerbungs-Unterlagen von einem unbedenklichen Zustand gesprochen wird. Auch hier haben Sie offenbar nicht, oder nicht sorgfältig, recherchiert.

Ein weiterer zentraler Punkt, den Sie versuchen kleinzureden:

Sicher ist Ihnen, Herr Albrecht, bekannt, dass die Gefahr durch die asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) real und gesundheitlich relevant ist. Bereits heute reagiert die Stadt Karlsruhe mit gezielten Bekämpfungsmaßnahmen – insbesondere im Umfeld von Krankenhäusern, wo viele Krankheitserreger vorhanden sind und weil dort Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem besonders gefährdet sind. Wenn mehrere Standorte für ein Zentralklinikum zur Auswahl stehen, muss ein Standort in unmittelbarer Nähe zu einem stehenden Gewässer, das nachweislich ideale Brutbedingungen für diese übertragungsaktive Mückenart bietet, mindestens als gravierender Risikofaktor berücksichtigt werden.

Noch gravierender: Bereits im Pflichtenheft der Klinik Mittelbaden gGmbH wurde ausdrücklich festgelegt, dass ein Standort nicht in der Nähe von Feuchtgebieten oder Waldrändern liegen sollte – aus Gründen der medizinischen Sicherheit und Erreichbarkeit. Der favorisierte Standort in Rastatt verstößt gegen genau diese Vorgaben.

Ihre journalistische Verantwortung:

Wir werfen Ihnen nicht vor, eine Meinung zu vertreten – wir werfen Ihnen vor, diese Meinung einseitig, voreingenommen und ohne vollständige Prüfung der Fakten als objektiven Journalismus zu präsentieren. Sie verkennen und entstellen belegte Expertisen, wie etwa die fundierte Stellungnahme von Dr. Michael Petri – einem erfahrenen Krankenhausplanungs-Experten – und bezeichnen diese herabsetzend als bloße Meinungsäußerung eines «älteren Beraters».

Unsere Forderung:

Wir fordern Sie hiermit auf,

– eine umfassende, gleichwertig platzierte Gegendarstellung zu veröffentlichen, in der unsere Position sachlich und ungekürzt wiedergegeben wird, einschließlich der Aussagen unserer ersten Nachricht an Sie.

– und den Artikel in seiner jetzigen Form unverzüglich zu löschen.

Sollte dem nicht innerhalb von sieben Tagen nach Eingang dieses Schreibens entsprochen werden, behalten wir uns ausdrücklich weitere Schritte vor, insbesondere in Bezug auf presserechtliche Auskunfts-, Berichtigungs- und Gegendarstellungsansprüche gemäß Landespressegesetz. Wir erwarten und fordern journalistische Redlichkeit – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Mit Nachdruck und freundlichen Grüßen

Matthias Hirsch
Mike Brandau
Rita-Maria Hirsch-Ursinus




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