Aufstallungspflicht erlassen
Verendeter Wildvogel mit Geflügelpest-Verdacht auch in Baden-Baden – Landratsamt Rastatt erläutert Maßnahmen

Rastatt/Baden-Baden, 14.11.2025, Bericht: Redaktion In einer ausführlichen Pressemitteilung berichtet das Landratsamt über die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Geflügelpest. Dadurch ist auch zu erfahren, dass es wohl auch einen Verdacht bei einem Wildvogel gibt, der in Baden-Baden gefunden wurde.
Das Ergebnis einer Untersuchung liegt noch nicht vor. Die vom Landratsamt genannten Maßnahmen dürften auch für Baden-Baden Geltung haben.
Die Mitteilung aus dem Landratsamt Rastatt vom 13. November 2025 im Wortlaut:
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) hat vier verendete heimische Wildvögel entlang des Rheins (Mannheim und Ortenau) positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 untersucht. Die Ergebnisse des FLI von fünf weiteren Tieren (Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden) liegen noch nicht vor.
Da die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages des Erregers in die Geflügelhaltungen über Wildvögel hoch ist, wurde von Mannheim bis in die Ortenau, in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), eine Aufstallzone entlang des Rheins mit einer Breite von etwa drei Kilometern errichtet. Die Aufstallungspflicht gilt ab Freitag, 14. November 2025, bis voraussichtlich Donnerstag, 15. Januar 2026.
Die Aufstallung kann sowohl durch das Verbringen in Ställe, als auch durch das Anbringen von entsprechenden Netzen und Planen umgesetzt werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Baden-Württemberg und dem Kleintierzüchterverband abgestimmt.
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein. Alle Geflügelhalter werden deshalb dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten. Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
• kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
• Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
• Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
• Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
• Tränken nur mit Leitungswasser
• betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
• nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
Darüber hinaus ist insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler beziehungsweise über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das Ausbruchsgeschehen in Deutschland immer wieder zeigt. Der Zukauf aus unklaren Herkünften oder Restriktionszonen ist unbedingt zu vermeiden.
Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden.
Im Landkreis Rastatt sind Meldungen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Situation in Deutschland und Baden-Württemberg
In Deutschland kam es in den letzten Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere meldeten mehrere ostdeutsche Länder eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.
In Baden-Württemberg wurde am 23. Oktober 2025 im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS -TierSeuchenInformationsSystem: https://tsis.fli.de/cadenza/
Weitere Informationen
Aktuelles zur Geflügelpest im Landkreis Rastatt: www.landkreis-rastatt.de
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rastatt zur Aufstallung von Geflügel wegen der amtlichen Feststellung der Geflügelpest: www.landkreis-rastatt.de
Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: www.fli.de
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