Ermittlungsverfahren eingestellt

Verfahren gegen katholischen Priester eingestellt – Staatsanwaltschaft Baden-Baden: „Strafverfolgungsverjährung eingetreten“

Verfahren gegen katholischen Priester eingestellt – Staatsanwaltschaft Baden-Baden: „Strafverfolgungsverjährung eingetreten“
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 05.01.2021, Bericht: Redaktion Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt das Verfahren gegen einen katholischen Priester wegen Verfolgungsverjährung ein, teilte die Behörde gestern mit.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden habe das gegen den in Bühl tätig gewesenen katholischen Priester wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Gegenstand des Verfahrens, das durch eine Anzeige der externen Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese Freiburg Ende Juli 2020 in Gang gekommen war, war der Vorwurf sexueller Übergriffe des Geistlichen auf Schüler während dessen früheren Tätigkeit als Internatsseelsorger. goodnews4.de berichtete.

Die durchgeführten Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für heute noch verfolgbare strafbare Handlungen ergeben, weshalb das Ermittlungsverfahren eingestellt worden seien. Die gegen den Geistlichen erhobenen Vorwürfe würden – «unabhängig von der Frage, ob sie zutrafen oder nicht» – so lange zurückliegen, «dass diesbezüglich Strafverfolgungsverjährung eingetreten war», heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass mit der Verfahrenseinstellung keine Aussage über die Frage verbunden sei, «ob es in verjährter Zeit tatsächlich zu strafrechtlich relevanten Grenzverletzungen seitens des Geistlichen gekommen war».


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