Gerichtsverhandlung
Verkehrsrowdy ja oder nein – Heute Verhandlung vor Landgericht Baden-Baden

Baden-Baden, 17.08.2026, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden verhandelt heute in einem Berufungsverfahren wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach einem Unfall auf der Autobahn A5.
Der Angeklagte war am 23. April 2026 vom Amtsgericht Baden-Baden zu einer Gesamtgeldstrafe von 95 Tagessätzen verurteilt worden. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das Amtsgericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte an einem Nachmittag Anfang August 2025 mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn A 5 in Richtung Süden fahrend etwa auf Höhe der Anschlussstelle Rastatt-Süd/Tank- und Raststätte Baden-Baden bei dichtem Verkehr das auf der linken Fahrspur fahrende Fahrzeug des Geschädigten rechts auf der mittleren von drei Fahrspuren überholt habe und sodann versucht habe, vor diesem links einzuscheren. Hierdurch sei es zur Kollision der Fahrzeuge gekommen. /
Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, habe er die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, verlassen. Am nächsten Tag habe er eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und angegeben, seine linke hintere Fahrzeugseite sei angefahren worden.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hat er Berufung eingelegt. Zu dem heutigen Termin sind drei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
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