PFC-Affäre vor Gericht
Verkündungstermin im PFC-Prozess der Gemeinde Hügelsheim verschoben – Landgericht Baden-Baden: „Verlängerung einer Stellungnahmefrist für Klägerseite“

Baden-Baden, 06.07.2024, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden teilte gestern mit, dass der Verkündungstermin im Zivilverfahren der Gemeinde Hügelsheim auf Schadensersatz unter anderem wegen PFC-Belastung auf den 25. Juli verschoben wurde.
In dem Verfahren der Gemeinde Hügelsheim geht es um Schadensersatzforderung wegen PFC-Belastung von Ackerflächen und des Grundwassers. Der ursprünglich auf Donnerstag, 11. Juli bestimmte Termin zur Verkündung der Entscheidung wurde wegen der Verlängerung einer Stellungnahmefrist für die Klägerseite verlegt.
Als Verkündungstermin wird ein in einem Gerichtsverfahren ein eigens zur Verkündung einer Entscheidung anberaumter Gerichtstermin bezeichnet. Dieser Termin findet nun am Donnerstag, 25. Juli um 15 Uhr im Saal 118 des Landgerichtsgebäudes, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden statt.
Bei der inzwischen etwas aus dem Fokus geratenen Affäre geht es um die Vergiftung von Böden und Grundwasser in Teilen des Stadtkreises Baden-Baden und Teilen des Landkreises Rastatt mit PFC. Vergiftete Schlämme aus Papierfabriken waren als Düngung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht worden. Mit der im Dezember 2017 erhobenen Klage begehrt die Gemeinde Hügelsheim die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 150.000 Euro und die Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche weitere, auch zukünftige Schäden durch die Aufbringung von PFC-belastetem Material auf Ackerflächen der Gemeinde Hügelsheim und dadurch verursachter Verunreinigung des Grundwassers und Schließung eines Trinkwasserbrunnens im Gemeindegebiet der Klägerin Die Verursachung der Verunreinigung durch die Beklagten ist streitig. Die Beklagten behaupten, die Umweltpartner Vogel AG habe nur Papierfasern guter Qualität zur Verarbeitung von der Papierindustrie angenommen..
Hintergrund:
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen und umfasst als Stoffgruppe mehr als 3.000 Einzelsubstanzen. Die Stoffgruppe wird auch als PFC, per- und polyfluorierte Chemikalien, bezeichnet. PFAS sind synthetisch hergestellte Stoffe, die nicht natürlich vorkommen. In der Umwelt werden PFAS praktisch nicht abgebaut. PFAS zeichnen sich durch ihre wasser-, schmutz-, und fettabweisenden Eigenschaften aus und werden für zahlreiche Produkte wie beispielsweise Outdoor- und Arbeitskleidung, Lebensmittelverpackungen, Feuerlöschschäumen und Imprägniersprays, aber auch Kosmetik verwendet.
Studien an größeren Bevölkerungsgruppen weisen darauf hin, dass bestimmte PFAS die Leber, das Hormon- und Immunsystem schädigen und den Fettstoffwechsel stören, die Wirkung von Impfungen verschlechtern, ein geringeres Geburtsgewicht zur Folge haben, die Fruchtbarkeit verringern oder Krebs erzeugen können. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit konnte ein Zusammenhang zwischen PFAS und einem erhöhten Krebsrisiko für den Menschen bisher jedoch nicht eindeutig belegt werden.
Die Verwendung von PFOS ist bereits seit 2006 und die von PFOA seit Juli 2020 weitgehend verboten. Am 7. Februar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur, ECHA, den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens, einschließlich der Einfuhr, der gesamten Gruppe der PFAS veröffentlicht. Eine Entscheidung über ein Verbot ist noch nicht gefallen.
Weitere Informationen:
www.baden-baden.de
www.landkreis-rastatt.de
rp.baden-wuerttemberg.de
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
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