Maske oder Mindestabstand

Verschärfte Maskenpflicht in Baden-Baden entfällt – Allgemeine Corona-Verordnung gilt weiter

Verschärfte Maskenpflicht in Baden-Baden entfällt – Allgemeine Corona-Verordnung gilt weiter
Die Schilder zur Maskenpflicht in den Eingangsbereichen der Fußgängerzone werden in Kürze entfernt.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
02.02.2021, 14:45 Uhr



Baden-Baden Wie die Stadt Baden-Baden heute Nachmittag mitteilte, entfällt die vom Gesundheitsamt Rastatt mit Verfügung vom 4. November letzten Jahres ausgesprochene verschärfte Maskenpflicht in der Baden-Badener Innenstadt. Grund sei die Zahl der Corona-Neuinfektionen, die in Baden-Baden inzwischen mehr als sieben Tage unter einem Wert von 50 je 100.000 Einwohner liegt. goodnews4.de berichtet täglich.

Die Verfügung des Gesundheitsamtes sei heute mit Wirkung vom 2. Februar förmlich aufgehoben worden. Die Anfang November aufgestellten Schilder zur Maskenpflicht in den Eingangsbereichen der Fußgängerzone werde der städtische Bauhof in Kürze entfernen.

Das bedeutet aber nicht, dass man in der Fußgängerzone keine Maske mehr tragen muss. Denn: «Weiterhin gilt aber die generelle Maskenpflicht der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Danach besteht die Maskenpflicht grundsätzlich generell in Fußgängerzonen, es sei denn, ein Abstand von 1,50 Metern zu weiteren Personen kann sicher eingehalten werden», macht die Baden-Badener Stadtverwaltung auf die geltende Rechtsverordnung aufmerksam. Von einem sicheren Einhalten der Abstandsregel könne dann ausgegangen werden, wenn sich lediglich wenige Passanten in einer Fußgängerzone bewegten, «insbesondere derzeit während des Lockdowns zu Tagesrandzeiten und an den Wochenenden». Bewegen sich zu Geschäftszeiten mehr Personen in der Fußgängerzone, «gilt die generelle Maskenpflicht, da der Einzelne selbst nicht mehr in jedem Fall den Mindestabstand gewährleisten kann», heißt es in der Erklärung aus dem Baden-Badener Rathaus weiter.

 

In Bus und Bahn, in Geschäften, auf dem Wochenmarkt, in Betrieben und Behörden sowie in den Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren sowie auf den dazugehörenden Parkplätzen gilt nach wie vor die generelle Maskenpflicht, unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.


goodnews4-Logogoodnews4Baden-Baden Breaking News kostenlos abonnieren!
Jeden Tag sendet goodnews4.de die wichtigste Nachricht als News-E-Mail.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die wichtigsten Nachrichten-Headlines von goodnews4 kostenlos als Push-Nachricht direkt auf das Smartphone mit der goodnews4.deApp.
goodnews4App im Play Store unter play.google.com.