Parteien einigen sich

Von Baden-Badener Linienbus mitgeschleifter Fahrgast erhält 6.000 Euro – Vergleich vor Landgericht Baden-Baden

Von Baden-Badener Linienbus mitgeschleifter Fahrgast erhält 6.000 Euro – Vergleich vor Landgericht Baden-Baden
Foto: Archiv

Baden-Baden, 05.08.2026, Bericht: Redaktion Die Klage eines in einer Bustür eingeklemmten Fahrgasts eines Baden-Badener Linienbusses endete mit einem Vergleich, teilte gestern das Landgericht Baden-Baden mit.

Die Parteien haben nach Angaben des Gerichts den Vergleich im Termin zur mündlichen Verhandlung am 16. Juli geschlossen. Die Beklagten verpflichteten sich demnach zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche des Klägers aus dem Unfall, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 6.000 Euro an den Kläger zu leisten. Der Vergleich sei innerhalb der Widerrufsfrist nicht widerrufen worden und damit rechtskräftig.

 

Der klagende Fahrgast war am Mittag des 12. Dezember 2024 in der Bertholdstraße beim Eisteigen in einen von den beklagten Stadtwerken Baden-Baden betriebenen Linienbus in der Bustür eingeklemmt und einige Meter mitgeschleift worden. Der Mann erlitt hierdurch einen Bruch des Sprunggelenks. Der heute 25-jährign Fahrgast hatte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 8.000 Euro sowie auf Feststellung der Haftung der Beklagten für weitere Schäden geklagt.




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