Corona-Lage in Baden-Württemberg

Vor wenigen Monaten wäre die Aufregung groß gewesen – Baden-Baden steigt auf 205,6 bei 7-Tage-Inzidenz

Vor wenigen Monaten wäre die Aufregung groß gewesen – Baden-Baden steigt auf 205,6 bei 7-Tage-Inzidenz
Auszug aus dem COVID-19 Inzidenzbericht des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
23.10.2021, 20:45 Uhr



Stuttgart/Baden-Baden Die 7-Tage-Inzidenz hat ihren Schrecken verloren. Vor wenigen Monaten wäre die Sorge noch groß gewesen bei der heute Abend vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahl für Baden-Baden.

Nur fünf Kreise in Baden-Württemberg liegen bei einem Inzidenzwert von über 200. Baden-Baden gehört mit 205,6 dazu. Für den Landkreis Rastatt wird mit 135,3 ein deutlich niedrigerer Wert als für Baden-Baden gemeldet. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt in Baden-Württemberg bei 3,4. 221 COVID-Patienten befinden sich auf einer Intensivstation. Sollten sich diese Zahl im Laufe der nächsten Tage auf 250 erhöhen gilt die Warnstufe. goodnews4.de berichtete.

An den Wochenenden und an Feiertagen erstellt und veröffentlicht das Landesgesundheitsamt eine aktuelle Übersicht zu COVID-19, Anzahl der Fälle, Todesfälle, Änderung zum Vortag und Fallzahl je 100.000 Einwohner insgesamt sowie Fälle und Fallzahlen je 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen nach Meldekreis.

PDF COVID-19 Inzidenzbericht Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Basis-, Warn- und Alarmstufe

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.


Folgende Regeln treten bei Erreichen der Warnstufe ein:

Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen. Dabei werden Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

Öffentliche Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Öffentliche Verkehrsmittel: Ohne weitere Regelungen

Kultureinrichtungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Religiöse Veranstaltungen: Ohne weitere Regelungen

Beherbergung: Erneuter Test alle drei Tage

Messen, Ausstellungen und Kongresse: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Gastronomie und Vergnügungsstätte: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Freizeiteinrichtungen: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Touristischer Verkehr: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Einzelhandel: Ohne weitere Regelungen

Außerschulische Bildung: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Sport: In geschlossenen Räumen 3G und nur PCR-Test, im Freien 3G

Diskotheken: 2G

Mehr: PDF Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021


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