Neuer Mietspiegel
Wie hoch sind die Mieten in Baden-Baden wirklich? – Rathaus startet Befragung von Vermietern – Bis zu 1.582 Euro Kaltmiete für 100 Quadratmeter-Wohnung

Baden-Baden, 17.10.2025, Bericht: Redaktion Ein Blick in den Baden-Badener Mietspiegel zeigt die Kriterien, nach denen sich die Mieten in Baden-Baden richten sollen.
Sehr gute Wohnlagen kosten 1,76 Euro mehr pro Quadratmeter mehr als die Basiskosten, gute Wohnlagen kosten 1,38 Euro mehr, mittlere und einfache Wohnlagen kosten keinen Aufschlag zu den Basiskosten. Nach dem Baden-Badener Mietspiegel kann eine 100-Quadratmeter-Wohnung in besten Wohngegenden, wie in der Halbhöhenlage, bis zu 1.582 Euro Kaltmiete kosten.
Nun soll ein neuer Mietspiegel für den Stadtkreis Baden-Baden erstellt werden, gibt das Rathaus bekannt.
Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 16. Oktober 2025 im Wortlaut:
Rund 2.700 zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen in Baden-Baden erhalten in den nächsten Tagen Post: Eine ausführliche Befragung erfasst Größe, Alter, Ausstattung, Lage, energetische Qualität und Mietpreis von Mietwohnungen im Stadtkreis. Grund: Für den Stadtkreis Baden-Baden wird ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt.
Wie hoch sind die Mieten in Baden-Baden wirklich? Für die Beantwortung dieser Frage wird der neue Mietspiegel eine verlässliche Grundlage bilden. Er spiegelt die ortsüblichen Mieten des freifinanzierten Wohnungsbaus wider und trägt damit auch dazu bei, Vermieterinnen und Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten zu schützen. Die Stadt ruft die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf. Je mehr Angaben gemacht werden und je höher die Rücklaufquote ist, desto verlässlichere Ergebnisse werden erzielt. Gleichzeitig bittet der OB darum, sich etwas Zeit zur Beantwortung der Fragen zu nehmen.
Durch eine bundesgesetzliche Regelung ist 2021 eine Auskunftspflicht für die Befragung bei qualifizierten Mietspiegeln eingeführt worden, die nun erstmalig in Baden-Baden anzuwenden ist. Wichtig: Die vertrauliche Behandlung der Daten sowie die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz werden garantiert. Bis voraussichtlich Mitte November erhalten die durch eine Zufallsstichprobe ermittelten Haus- und Wohnungseigentümer Gelegenheit, die Fragen bequem online zu beantworten – jeder Angeschriebene erhält dafür einen persönlichen Zugangscode zur Online-Befragung. Alternativ kann auf Wunsch ein Papierfragebogen angefordert werden, mit dem eine schriftliche Beteiligung möglich ist.
Aus den Ergebnissen erarbeitet die Neitzel Consultants GmbH aus Witten in einem anerkannten wissenschaftlichen Verfahren das Zahlenwerk zum Baden-Badener Mietwohnungsmarkt. Ständig begleitet wird die Erstellung des Mietspiegels von einem beratenden Arbeitskreis. Darin sind die großen örtlichen Wohnungsunternehmen und die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund genauso vertreten, wie der Mieterverein, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und die Stadtverwaltung.
Weitere Informationen
«Oortsübliche Miete» in Baden-Baden
Die ortsübliche Vergleichsmiete gem. § 558 Abs. 2 BGB wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.
Das Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist dem Mieter in Textform im Sinne des § 126b BGB zu erklären und anhand des Mietspiegels zu begründen.
Die Merkmale des Mietspiegels, die für die betreffende Wohnung zutreffen, sind auch dann dem Mieter mitzuteilen, wenn die Mieterhöhung sich auf ein anderes Begründungsmittel stützt.
Die hier aufgeführten Basismieten sind Nettokaltmieten pro m² und Monat, die das Entgelt für die Überlassung des leeren Wohnraums ohne die Betriebskosten (im Sinne der Betriebskostenverordnung – BetrKV) darstellen.
Quelle: Stadt Baden-Baden
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