Stufenweise Öffnung der Schulen

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen – Kultusministerin Eisenmann zum KMK-Beschluss – "Wiedereinstieg in den Unterricht 2021 vorbereitet"

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen – Kultusministerin Eisenmann zum KMK-Beschluss – "Wiedereinstieg in den Unterricht 2021 vorbereitet"
Die Schulen sollen nach dem 10. Januar stufenweise öffnen können. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
04.01.2021, 17:00 Uhr



Stuttgart Zum Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK, von heute zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach dem 10. Januar nahm heute Kultusministerin Susanne Eisenmann Stellung. «Entsprechend des KMK-Beschlusses hat das Kultusministerium verschiedene Szenarien für den Wiedereinstieg in den Unterricht nach dem 10. Januar 2021 vorbereitet.»

«Die Kultusministerinnen und Kultusminister haben heute erneut bekräftigt, dass die Öffnung von Schulen höchste Priorität hat», heißt es in der Erklärung aus dem Kultusministerium in Stuttgart. «Ausgesetzte Präsenzpflicht und Fernunterricht über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) betont in ihrem heutigen Beschluss die Bedeutung einer raschen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen», heißt es weiter.

Kultusministerin Susanne Eisenmann begrüßt den Beschluss der KMK: «Wir sind uns innerhalb der KMK einig, dass den Schulen bei der Diskussion um die Verlängerung des Lockdowns eine hohe Priorität und Sonderstellung eingeräumt werden muss. Insbesondere die Grundschulen sowie die Abschlussklassen müssen gesondert in den Blick genommen werden. Deshalb haben wir nun einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt, der diese wichtigen Aspekte berücksichtigt.» Auch für die Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen soll der Präsenzunterricht wieder schrittweise ermöglicht werden. «Gerade mit kleineren Kindern in der Grundschule ist digitaler Unterricht nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Zudem gibt es viele Kinder, die beim Lernen leider keine Unterstützung ihrer Eltern erhalten. Der Präsenzunterricht ist und bleibt die beste Option für den Lernerfolg. Ich hoffe, dass die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin bei der bevorstehenden Entscheidung dies ebenfalls berücksichtigen.»

Entsprechend des KMK-Beschlusses habe das Kultusministerium verschiedene Szenarien für den Wiedereinstieg in den Unterricht nach dem 10. Januar 2021 vorbereitet. Damit solle ein flexibles Handeln – je nach regionaler Infektionslage und nach Alter der Kinder und Schulart – ermöglicht werden. Konkretere Informationen dazu, wie der Unterricht nach dem 10. Januar 2021 fortgesetzt werden kann, will das Kultusministerium nach der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin morgen geben.

Der Beschluss der KMK im Wortlaut:

1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister bekräftigen, dass die Öffnung von Schulen höchste Bedeutung hat. Ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. der Distanzunterricht in den Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister betonen daher die Bedeutung einer schnellen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Abwägung mit Fragen des Gesundheitsschutzes. Sollte es zu Lockerungen der im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen kommen, müssen die Schulen von Anfang an dabei sein.

2. Die Kultusministerinnen und Kultusminister stellen fest, dass aufgrund der nach wie vor hohen 7-Tage-Inzidenzwerte und der nicht sicheren Einschätzung des Infektionsgeschehens in Folge der Feiertage u. U. die im Dezember beschlossenen Maßnahmen in Deutschland oder in einzelnen Ländern fortgeführt werden müssen.

3. Sollten es die Situationen in den einzelnen Ländern zulassen, ist die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler aus dem momentan praktizierten Distanzunterricht bzw. der Aufhebung der Präsenzpflicht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entsprechend folgenden Stufen möglich:

&bull: Stufe 1:
Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6. Die weiteren Jahrgänge der weiterführenden Schulen bleiben im Distanzunterricht.

• Stufe 2:
Ergänzend Hybridunterricht (Wechselmodelle) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 7 (durch Halbierung der Klassengrößen).

• Stufe 3:
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

4. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gilt weiterhin (Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020) eine Ausnahme, um die Vorbereitung auf Prüfungen angemessen begleiten zu können.


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