Wiederholung der Kommunalwahl

Wiederholungswahl in Rastatt soll am 20. Oktober stattfinden – Gemeinderat entscheidet am Montag über Termin

Wiederholungswahl in Rastatt soll am 20. Oktober stattfinden – Gemeinderat entscheidet am Montag über Termin
In Rastatt wird die Wiederholung der Kommunalwahl in fünf Ortsteilen vorbereitet. Foto: Archiv

Rastatt, 20.07.2024, Bericht: Redaktion «Der Gemeinderat ordnet eine Wiederholungswahl für die Durchführung der Kommunalwahlen in den Ortschaften an und beschließt als Wahltermin dafür den Sonntag, 20.10.2024», heißt es im Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rastatter Gemeinderats am Montag.

Die Wiederholungswahl der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen in den Ortsteilen Niederbühl mit Förch, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf ist notwendig geworden, nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe nach einem Wahlprüfungsverfahren eine dahingehende Entscheidung getroffen hatte. Insgesamt seien rund 1.000 Personen daran gehindert worden, bei der Kommunalwahl am 9. Juni ihre Stimme abzugeben, weil Briefwahlunterlagen nicht versendet wurden.

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Seitens des Landkreises sei vorgesehen, die Wiederholungswahl für die Kreistagswahl auf den gleichen Tag beschließen zu lassen wie die Stadt Rastatt für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Rastatter Gemeinderat weiter.

 

Zu den weiteren Regularien heißt es in der Sitzungsvorlage: «Die Wahlen erfolgen demnach mit den zur Hauptwahl vom 09.06.2024 zugelassenen Wahlvorschlägen. Gegenüber der Hauptwahl sind dabei die Bewerberinnen und Bewerber zu streichen, die seit der Hauptwahl die Wählbarkeit verloren haben (z.B. weggezogenePersonen). Zum Einsatz kommen daneben die Wählerverzeichnisse wie bei der Hauptwahl, wobei auch hier Personen gestrichen werden, für die sich Wahlausschlussgründe ergeben haben. Personen, die nach der Hauptwahl wahlberechtigt geworden sind, sind nicht zur Wiederholungswahl zugelassen.»




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