Neue Corona-Verordnung

Winfried Kretschmann weiter mit strengem Corona-Kurs – „Lockerungen angesichts von Omikron für unverantwortlich“ – Alle Regeln hier

Winfried Kretschmann weiter mit strengem Corona-Kurs – „Lockerungen angesichts von Omikron für unverantwortlich“ – Alle Regeln hier
Die neue Corona-Verordnung ist heute in Kraft getreten. Quelle: Landesregierung

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
12.01.2022, 00:00 Uhr



Stuttgart In Sachen Corona bleibt die Landesregierung ihrem strengen Kurs treu. goodnews4.de berichtete.

Ministerpräsident Kretschmann hält «Lockerungen angesichts von Omikron für unverantwortlich». Die Regeln der Alarmstufe II bleiben mindestens weitere drei Wochen bis zum 1. Februar bestehen. «Nachdem wir die Ausbreitung der Delta-Variante in den Griff bekommen haben, ist nun die Omikron-Welle da. Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann gestern in Stuttgart. Wie stark dieser Anstieg sein werde, lasse sich momentan noch nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die Krankheitsverläufe schienen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätze das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. «Erschwerend kommt noch hinzu, dass gleichzeitig durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur fehlen wird», so der Ministerpräsident. «Daher wäre es fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern.»

In die neue Corona-Verordnung, die heute in Kraft tritt, wurde auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken – in Innenbereichen aufgenommen. Dies gilt für Personen ab 18 Jahre. Die Regelung gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln. Schülerausweise gelten zudem weiterhin als Testnachweis. «Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe», heißt es aus Stuttgart

 

Auch die Quarantäne-Regelung wurde, wie in der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Freitag beschlossen, geändert:

• Positiv getestete Personen / Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach 10 Tagen beenden.
• Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich
• Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für Kontaktpersonen gilt:
• Ohne Freitestung: ebenfalls 10 Tage Absonderung
• Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
• Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
• Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis max. 3 Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

PDF Corona-Regelungen auf einen Blick, gültig ab 12. Januar 2022




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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