Gastkommentar
Zum „Fall Gireaud“ – „Angesichts der finanziellen Krise gehört diese Fehleinschätzung zu den vielen Fehlausgaben“ – Gastkommentar von Rechtanwalt Patrick Bruns

Baden-Baden, 28.10.2026, Bericht Redaktion In einem Gastkommentar widerspricht der Baden-Badener Rechtsanwalt Dr. Patrick Bruns den Aussagen und Rechtsauffassungen des Rathauses Baden-Baden in Zusammenhang mit der angestrebten Anstellung des Stadtrats Fabrice Gireaud als Ortsvorsteher von Haueneberstein.
Dr. Patrick Bruns ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Baden-Baden tätig.
Gastkommentar von Dr. Patrick Bruns:
Die Aussage der Stadt, dass für externe Bewerber (hier: für den Posten als Ortsvorsteher in Hauenberstein) nunmehr ein unbefristetes tarifliches Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, einschließlich der geltenden Regelungen zur Probezeit und Kündigung, kann ich nicht bestätigen.
Auch für den öffentlichen Dienst gilt ein großzügiges Befristungsrecht, wonach Befristungen von Arbeitsverträgen sogar mit einem Kündigungsrecht gekoppelt werden dürfen. Mag man zu solchen prekären Arbeitsverhältnissen skeptisch eingestellt sein (so bekommen befristet Beschäftigte keine größeren Kredite bei den Banken), so ist hier doch ein Fall gegeben, der aus Sicht der Stadt eine befristete Beschäftigung nahelegt, weil eben die Amtsdauer beschränkt ist. Alternativ ließe sich an eine auflösende Bedingung denken, wobei die Bedingung an die Amtsdauer geknüpft wird.
Eine unbefristete Beschäftigung hätte in der Tat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis vor oder nach dem Ende der Amtszeit gekündigt werden müsste. Wenn die Probezeit vorbei ist, ist dies mit schwerwiegenden Folgen verbunden. Der Arbeitnehmer (hier also Dr. Gireaud) hat die Stadt als Arbeitgeber und kann damit den allgemeinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen. Zudem kommt etwaiger Sonderkündigungsschutz etwa als Schwerbehinderter, Datenschutzbeauftragter oder aus anderen Gründen. Die Anhörung des Personalrats darf keine Fehler aufweisen. Der Arbeitnehmer wird ggf. Kündigungsschutzklage erheben. Als Folge davon muss die Stadt den Arbeitnehmer nicht nur bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterbezahlen, ohne ihn beschäftigen zu können, sondern ihm auch noch eine höhere Abfindung zahlen müssen, um das Gerichtsverfahren möglichst schnell und risikoarm beenden zu können. So kommen wir zu einem Mehraufwand in einem unteren 5-stelligen Betrag.
Angesichts der finanziellen Krise, in der die Stadt steckt, gehört diese Fehleinschätzung zu den vielen unschwer vermeidbaren Fehlausgaben, auf die die Bürger derzeit recht empfindlich reagieren. Leider ist es so, dass im Stadtrat nur die Fraktion SPD/Linke kritische Fragen stellt. Vielleicht wäre es gut, wenn die Stadt ein aktives Controlling betreiben würde. Dann würden auch andere unnütze Kosten wie etwa für einen Mietspiegel unter den Tisch fallen und etwa für eine Stärkung des Theaters eingesetzt werden können.
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