Grenzschließungen und Einkaufsverbot
Zur Lage an der Grenze zum Elsass – Innenminister Thomas Strobl: „Habe heute persönlich mit Bundesinnenminister Horst Seehofer besprochen“

Stuttgart, 06.05.2020, Bericht: Redaktion Entlang der Grenze zum Elsass waren elf Grenzübergänge geschlossen, zwei Übergänge, darunter Wintersdorf, wurden zwischenzeitlich wieder geöffnet. In einer Erklärung rechtfertigte Innenminister Thomas Strobl gestern die rigide Haltung seines Ministeriums im Zusammenhang mit den Grenzschließungen.
Insbesondere das Einkaufsverbot für elsässische Pendler in Baden-Württemberg hatte Unverständnis und Protest herausgefordert. Auch die eher unsensible Wortwahl von Thomas Strobl sorgte im Elsass für Irritationen.
In seiner Erklärung macht Thomas Strobl, CDU auf seine enge Abstimmung mit Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, aufmerksam. «Die verstärkten Grenzschutzmaßnahmen waren richtig und notwendig, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen. Als sie hochgefahren wurden, war die angrenzende Region in Frankreich schließlich ein Risikogebiet. Ich bin dem Bundesinnenminister für seine damalige Entscheidung ebenso dankbar wie für seine Entscheidung, die Grenzschutzmaßnahmen bis Mitte Mai zu verlängern. Jetzt sind - das Bundesinnenministerium und ich persönlich hatten das intensiv und detailliert abgesprochen - zwei zwischenzeitlich geschlossene Grenzübergänge nach Frankreich wieder geöffnet. Denn klar ist: Je mehr sich die Lage in Baden-Württemberg und dem Elsass angleicht, was das Infektionsgeschehen und was das öffentliche Leben angeht, desto mehr können die Grenzschutzmaßnahmen zurückgefahren werden. Ich habe heute persönlich mit dem Bundesinnenminister Horst Seehofer besprochen, dass wir kontinuierlich gemeinsam die Grenzübergänge identifizieren, die wir vorsichtig und Schritt für Schritt wieder öffnen. Selbstverständlich haben wir permanent auch die Regelungen der Corona-Verordnung im Blick: Ich weiß, es gibt auch für Pendler aus Frankreich schmerzhafte Eingriffe und Beschränkungen. Für diese Regelungen gilt, wie für alle derzeit notwendigen Eingriffe und Beschränkungen: Sie gelten nur so lange, wie es unbedingt notwendig ist. Sobald wie möglich werden sie zurückgefahren. Der über allem stehende Grundsatz heißt aber: Die Ausbreitung des Virus zu bremsen, hat Priorität - weil das rettet Leben.»
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