Baden-Baden, 06.03.2019, Bericht: Redaktion Es ist seit Jahren ein bundespolitisches Thema, bei dem es um verbesserte Startbedingungen von Kindern aus sozial schwächeren Familien geht. Für die Kindertagesbetreuung soll ab dem 1. Januar 2020 die Stadt Baden-Baden aufkommen, wenn die Eltern existenzsichernde Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6b Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.