Rastatt, 18.05.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Zwei jetzt 21-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem südlichen Landkreis Rastatt müssen sich am 23. Mai 2019 um 09:30 Uhr vor dem Jugendschöffengericht Rastatt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Erwerbs von Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen verantworten.