Grausige Tat in Durmersheim

Anklage wegen versuchten Totschlags – „Lebendig begrabene Opfer im Grab erstickt“

Anklage wegen versuchten Totschlags – „Lebendig begrabene Opfer im Grab erstickt“
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Durmersheim, 12.01.2018, Bericht: Staatsanwaltschaft Am 12.12.2017 konnte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ein Ermittlungsverfahren abschließen, das unter anderem die Tötung eines 44jährigen Mannes zum Gegenstand hat.

Dem Mitte Juli 2017 verhafteten Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem späteren Tatopfer und einem ebenfalls angeklagten 17-Jährigen im Bereich Durmersheim zu Fuß unterwegs gewesen zu sein. Dabei sei es zu einem Streit zwischen ihm und dem Opfer gekommen, in dessen Rahmen der Angeklagte den 44-Jährigen massiv mit Fäusten geschlagen und mit Füßen getreten habe, so dass das Opfer mit zahlreichen Verletzungen bewusstlos am Boden liegen geblieben sei. In der irrigen Annahme, seinen Gegner getötet zu haben, habe der Angeklagte den jüngeren Mitangeklagten gezwungen, den vermeintlichen Leichnam am Rand eines Kartoffelackers zu begraben.

Das lebendig begrabene Opfer sei kurze Zeit später mangels ausreichender Sauerstoffzufuhr im Grab erstickt. Neben diesen Taten, die für den älteren Angeklagten als versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Nötigung bewertet werden und für den jüngeren Angeklagten als fahrlässige Tötung, werden beiden Angeklagten auch, schwere, räuberische Erpressung und Betäubungsmitteldelikte zur Last gelegt.Im Hinblick auf das jugendliche Alter des einen Angeklagten wurde Anklage zur Großen Jugendkammer erhoben.


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