Aus dem Rathaus Baden-Baden

Baden-Badener Rathaus mahnt – Sich „nicht am Weiterleiten von Falschmeldungen beteiligen“

Baden-Badener Rathaus mahnt – Sich „nicht am Weiterleiten von Falschmeldungen beteiligen“
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 19.03.2020, Bericht: Redaktion Bereits gestern veröffentlichte goodnews4.de Informationen, unter anderem den Stream mit den Reden zur zweiten Rechtverordnung von Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann zur Corona-Epidemie.

Das Baden-Badener Rathaus macht noch einmal darauf aufmerksam, dass Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien geöffnet bleiben. Eine Mahnung spricht das Rathaus gegen die Verfasser von Falschmeldungen aus. Auch Scherzbolde sollten genau überlegen, was sie in dieser Lage verbreiten.

Die Pressemitteilung des Baden-Badener Rathauses im Wortlaut:

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am späten Dienstagabend, 17. März, eine zweite Rechtverordnung zur Corona-Epidemie erlassen, nach der die Geschäfte im Land schon ab Mittwoch, 18. März, schließen.

Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. So sind nur noch Geschäfte wie der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken Sanitätshäuser, Baumärkte, Abhol- und Lieferdienste, Sparkassen und Banken, Getränkemärkte, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Tankstellen geöffnet.

Diese Geschäfte haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt sind. Zu diesem Zweck wird ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Für die Umsetzung sind laut Landesregierung die Städte und Gemeinden zuständig. Die Einzelhandelsverbände haben ihre Mitglieder bereits am Dienstag darüber informiert, dass die angekündigten Einschränkungen voraussichtlich ab Mittwoch, 18. März, in Kraft treten werden.

Verboten sind Versammlungen und sonstige Veranstaltungen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt. Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot zulassen.

Die Details der RVO sind auf der Internetseite der Stadt unter www.baden-baden.de veröffentlicht. Stadtpressesprecher Roland Seiter empfiehlt die RVO zu lesen. Gleichzeitig ruft er dazu auf, sich nicht an Spekulationen und am Weiterleiten von Falschmeldungen zu beteiligen, die zur Verunsicherung der Bevölkerung führen und damit zu zahlreichen unnötigen Anrufen in der Stadtverwaltung: «Wir haben in diesen Tagen wirklich wesentlich wichtigere Dinge zu regeln, in die Wege zu leiten und umzusetzen.» Seiter bittet, kritisch mit den Sozialen Medien umzugehen und im Zweifel selbst im Netz zu recherchieren, bevor mögliche «Fake-News» leichtfertig in Umlauf gesetzt werden.


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