Entscheidung per E-Mail statt Sitzung
Baden-Badener Rathaus nutzt rechtliche Möglichkeiten – Beschlussfassung des Gemeinderats im schriftlichen Verfahren

Baden-Baden, 09.04.2020, Bericht: Redaktion Während der Corona-Krise wird auch die Stadt Baden-Baden einige anstehende Beschlüsse im schriftlichen beziehungsweise elektronischen Verfahren durchführen, heißt es in einer Bekanntmachung vom Mittwoch.
Die rechtliche Grundlage für diese Art der Beschlussfassung findet sich in der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung, GemO.
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden im Wortlaut:
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund der Corona-Krise wird die Stadt Baden-Baden einige anstehende Beschlüsse im schriftlichen bzw. elektronischen Verfahren durchführen.
Folgende öffentliche Tagesordnungspunkte stehen zur Behandlung im schriftlichen bzw. elektronischen Verfahren an:
1. 20.072 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Baden-Baden
Zuständigkeit: Gemeinderat
2. 20.165 Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Erbschaften und sonstigen ähnlichen Zuwendungen; Entscheidung über die Annahme und Vermittlung
Zuständigkeit: Hauptausschuss
Frist zur Erhebung von Einwänden für die Mitglieder des zuständigen Gremiums: Dienstag, 14. April 2020
Baden-Baden, 07.04.2020
Margret Mergen
Oberbürgermeisterin
Die entsprechenden Beratungsunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Baden-Baden unter dem Register „Umlaufbeschlüsse öffentlich“ eingesehen werden.
Mehr: baden-baden.gremien.info
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