Entscheidung per E-Mail statt Sitzung

Baden-Badener Rathaus nutzt rechtliche Möglichkeiten – Beschlussfassung des Gemeinderats im schriftlichen Verfahren

Baden-Badener Rathaus nutzt rechtliche Möglichkeiten – Beschlussfassung des Gemeinderats im schriftlichen Verfahren
Der Baden-Badener Gemeinderat traf sich am 1. April im Kongresshaus zu einer Sondersitzung, alle anderen Sitzungstermine bis zum 19. April wurden gestrichen.

Baden-Baden, 09.04.2020, Bericht: Redaktion Während der Corona-Krise wird auch die Stadt Baden-Baden einige anstehende Beschlüsse im schriftlichen beziehungsweise elektronischen Verfahren durchführen, heißt es in einer Bekanntmachung vom Mittwoch.

Die rechtliche Grundlage für diese Art der Beschlussfassung findet sich in der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung, GemO.

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden im Wortlaut:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund der Corona-Krise wird die Stadt Baden-Baden einige anstehende Beschlüsse im schriftlichen bzw. elektronischen Verfahren durchführen.

Folgende öffentliche Tagesordnungspunkte stehen zur Behandlung im schriftlichen bzw. elektronischen Verfahren an:

1. 20.072 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Baden-Baden
Zuständigkeit: Gemeinderat

2. 20.165 Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Erbschaften und sonstigen ähnlichen Zuwendungen; Entscheidung über die Annahme und Vermittlung
Zuständigkeit: Hauptausschuss

Frist zur Erhebung von Einwänden für die Mitglieder des zuständigen Gremiums: Dienstag, 14. April 2020

Baden-Baden, 07.04.2020
Margret Mergen
Oberbürgermeisterin

Die entsprechenden Beratungsunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Baden-Baden unter dem Register „Umlaufbeschlüsse öffentlich“ eingesehen werden.

Mehr: baden-baden.gremien.info


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