Aus dem Rathaus Baden-Baden

Baden-Badener Rathaus warnt vor Waldbrandgefahr – Grillen und offenes Feuer im Wald verboten – Zuwiderhandlungen können Straftat sein

Baden-Badener Rathaus warnt vor Waldbrandgefahr – Grillen und offenes Feuer im Wald verboten – Zuwiderhandlungen können Straftat sein
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 31.07.2020, Bericht: Rathaus Wegen der anhaltend hohen Temperaturen und der damit einhergehenden Trockenheit herrscht derzeit Waldbrandstufe 4. Durch die immer wieder auffrischenden Winde wird das Waldbrandrisiko zusätzlich erhöht.

Das städtische Fachgebiet Forst und Natur und die Feuerwehr weisen deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, dass offenes Feuer grundsätzlich und Rauchen im Wald vom 1.März bis 31.Oktober verboten sind. Auch an den sonst genehmigten Grillplätzen mit fest eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen ist das Grillen bis auf Weiteres verboten. Einzige Ausnahme hiervon ist die Grillstelle an der Bußackerhütte, wo nach Einschätzung der Feuerwehr wegen ihrer Bauweise Feuermachen derzeit noch erlaubt werden kann. Um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen werden Kontrollen stattfinden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat dar und werden entsprechend geahndet. «Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, unseren ohnehin schon sehr belasteten Wald vor der Gefahr eines Waldbrandes zu bewahren», so das Forstamt. Vor diesem Hintergrund sollten auch keine glimmenden Zigaretten aus fahrenden Autos geworfen werden.


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