Strafbefehl erlassen

Bordellwirtin ignoriert Corona-Krise – Baden-Badener Staatsanwaltschaft: Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz

Bordellwirtin ignoriert Corona-Krise – Baden-Badener Staatsanwaltschaft: Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 27.03.2020, Bericht: Redaktion «Die Staatsanwaltschaft beantragt hohe Geldstrafe wegen Zuwiderhandlung gegen Schutzmaßnahmen», heißt es in einer Erklärung der Behörde.

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Wortlaut:

Ein Verstoß gegen die von der Landesregierung angeordneten Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz führt zu einen schnellen strafrechtlichen Ahndung. Einer im Elsass wohnhaften Bordellbetreiberin wird zur Last gelegt, am 19.03.2020 in Baden-Baden ein Bordell betrieben zu haben, obwohl die Landesregierung als infektionsschützende Maßnahme gegen die Ausbreitung des SARS-Cov-2 Virus den Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen verboten hatte. Polizeibeamte hatten einen regen Personenverkehr festgestellt und mehrere weibliche Bedienstete sowie mehrere männliche Kunden angetroffen. Die ebenfalls anwesende Betreiberin des Bordells zeigte sich nicht einsichtig. Am 23. März 2020 beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Baden-Baden den Erlass eines Strafbefehls über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.


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