Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung

Bürger erfahren keine Details zur Entscheidung Neues Schloss - Baden-Badener Rathaus begründet Ausschluss der Öffentlichkeit - „Eigentumsrechtliche Fragen“

Bürger erfahren keine Details zur Entscheidung Neues Schloss - Baden-Badener Rathaus begründet Ausschluss der Öffentlichkeit - „Eigentumsrechtliche Fragen“
Der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montagabend folgte noch eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Baden-Baden, 26.07.2018, Bericht: Redaktion Auf goodnews4-Anfrage begründete das Baden-Badener Rathaus, warum die Öffentlichkeit von der Sitzung zum Thema Neues Schloss am vergangenen Montag ausgeschlossen wurde. goodnews4.de berichtete.

Pressesprecher Roland Seiter, zugehörig dem «Referat der Oberbürgermeisterin», erklärte, dass es beim Thema Neues Schloss um «eigentumsrechtliche Fragen» gegangen sei, «deshalb nö. Sitzung». Nach Vorgabe des §35 der Gemeindeordnung darf eine Sitzung nur in Ausnahmefällen nicht-öffentlich stattfinden. www.landesrecht-bw.de.

Warum das Rathaus die «eigentumsrechtlichen Fragen» nicht ausklammerte und die Entscheidung über die Aufhebung des Bebauungsplans Neues Schloss nicht öffentlich diskutierte, dürfte mehr im parteipolitischen Interesse zu suchen sein. 32 Stadträte hatten gegen einen entsprechenden Antrag der Freien Bürger für Baden-Baden gestimmt.

Die goodnews4-Anfrage und die Antworten aus dem Rathaus im Wortlaut:

goodnews4: Warum wurde über den Antrag in nichtöffentlicher Sitzung abgestimmt und nicht in öffentlicher Sitzung?

Rathaus: Innerhalb des TOPs ging es auch um eigentumsrechtliche Fragen, deshalb nö. Sitzung.

goodnews4: Was waren die Begründungen für die Ablehnung?

Rathaus: Können wir nicht beantworten, da nö. Sitzung.

goodnews4: Welche Position hat die Stadtverwaltung dazu?

Rathaus: Die Verwaltung hält eine Aufhebung des Bebauungsplanes für wenig förderlich, um dem Ziel näher zu kommen, das Projekt weiterzuentwickeln.


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