Angeklagter legte Berufung ein
Drogenhandel in Asylantenunterkunft – Verhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden

Baden-Baden, 17.07.2020, Bericht: Redaktion In einer Berufungshauptverhandlung am kommenden Montag vor dem Landgericht Baden-Baden gegen einen gambischen Staatsangehörigen geht es um Drogenhandel in der Asylbewerberunterkunft.
Der Angeklagte war Mitte November 2019 verhaftet und am 22. April 2020 vom Amtsgericht Baden-Baden wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, über die nun das Landgericht verhandelt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Herbst 2019 in einer Asylbewerberunterkunft in Baden-Baden in mehreren Fällen an Abnehmer Kleinmengen Marihuana bzw. Ecstasy-Tabletten verkauft zu haben, wobei das Marihuana aus Vorratsmengen von 100 bis 200 Gramm stammte. Im November 2019 habe der Angeklagte in seinem Zimmer, neben Dealgeld, circa 47 Gramm Kokain und 32 Ecstasy-Tabletten sowie 672 Gramm Marihuana mit dem Ziel des gewinnbringenden Weiterverkaufs verwahrt. In der ersten Instanz hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Da er an eine Vielzahl von Personen Drogen verkauft habe, konnte er sich an Einzelfälle aber nicht mehr erinnern. Die kleine Strafkammer hat deshalb auch zur Berufungshauptverhandlung mehrere Zeugen geladen.
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