Aus dem Rathaus Baden-Baden
Ein Kranich und ein Waldkauz – Geflügelpest im Stadtkreis Baden-Baden bestätigt – Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen
Baden-Baden, 15.11.2025, Bericht: Redaktion Einen Tag nachdem das Landratsamt über den Verdachtsfall berichtete, bestätigt nun die Stadtverwaltung Baden-Baden Fälle von Geflügelpest im Stadtkreis Baden-Baden.
Das für Geflügel gefährliche Virus ist bei zwei Wildvögeln nachgewiesen worden. Was dies bedeutet, erklärt das Rathaus in seiner Mitteilung.
Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 14. November 2025 im Wortlaut:
Im Stadtkreis Baden-Baden ist bei zwei Wildvögeln das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat die Stadt am 13. November erhalten. Bei den infizierten Tieren handelt es sich um einen Kranich und einen Waldkauz, die auf Gemarkung der Stadt Baden-Baden gefunden wurden. In Baden-Baden sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest bekannt.
Kraniche sind im Stadtkreis Baden-Baden nicht heimisch. Es ist davon auszugehen, dass der gefundene Wildvogel den Stadtkreis lediglich auf seinem Weg nach Süden überflogen hat. Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Stadtkreis gelandet. In der Umgebung des Fundorts befinden sich keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsfahr bestehen könnte. Kraniche sind Zugvögel, die sich im Herbst auf den Weg in ihre Überwinterungsgebiete im Süden machen. Diese liegen in Frankreich, Spanien und mitunter in Nordafrika.
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein. Die Stadt Baden-Baden hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht erhöht hat.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden jedoch dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
• kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
• Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
• Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
• Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
• Tränken nur mit Leitungswasser
• betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
• nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
Darüber hinaus ist insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler bzw. über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das Ausbruchsgeschehen in Deutschland immer wieder zeigt. Der Zukauf aus unklaren Herkünften oder Restriktionszonen ist unbedingt zu vermeiden.
Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Bei der Stadt Baden-Baden sind Meldungen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 07221 93-1700 möglich.
Situation in Deutschland und Baden-Württemberg
In Deutschland kam es in den letzten Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere meldeten mehrere ostdeutsche Länder eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.
In Baden-Württemberg wurde am 23.10.2025 im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS -TierSeuchenInformationsSystem: https://tsis.fli.de/cadenza/
Weitere Informationen
Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: www.fli.de
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