Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Ermittlungsverfahren gegen Betreiber einer Schwimmschule eingestellt - Behauptungen des angeklagten Schwimmlehrers unzutreffend –„Nacktfotos seiner Ehefrau“

Ermittlungsverfahren gegen Betreiber einer Schwimmschule eingestellt - Behauptungen des angeklagten Schwimmlehrers unzutreffend –„Nacktfotos seiner Ehefrau“
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 12.10.2018, Bericht: Staatsanwaltschaft In dem derzeit beim Landgericht Baden-Baden anhängigen Strafverfahren gegen einen Schwimmlehrer aus Baden-Baden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zahlreichen Fällen hatte der Angeklagte in der Hauptverhandlung behauptet, einen Teil der Straftaten auf Veranlassung eines seiner Auftraggeber, des Betreibers einer Schwimmschule, begangen zu haben.

Dieser habe zufällig mitbekommen, dass er Videofilme gefertigt habe, die den sexuellen Missbrauch von Schwimmschülerinnen zeigten und habe ihn aufgefordert, in der Folgezeit noch gewichtigere Missbrauchstaten zu begehen und diese per Videoaufnahme zu dokumentieren und dem Schwimmschulenbetreiber zu überlassen, ansonsten er bei der Polizei angezeigt und Nacktfotos seines Ehefrau veröffentlicht würden. Auf Grund dieser Behauptungen hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ein Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Schwimmschule eingeleitet und noch am gleichen Abend eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst.

Das Ermittlungsverfahren wurde nun eingestellt, da sich die Behauptungen des angeklagten Schwimmlehrers als unzutreffend herausgestellt haben. Der beschuldigte Betreiber der Schwimmschule hat den Vorwurf zurückgewiesen und bei ihm konnten keinerlei Unterlagen, Fotos oder Videoaufnahmen aufgefunden werden, die die Behauptungen des Schwimmlehrers auch nur annähernd stützen würden.


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