FBB fordert Aufhebung des Bebauungsplans

FBB fordert Ende des Neues-Schloss-Kapitels - Stadtrat Martin Ernst: „Außer Verwaltungsspitze glaubt niemand mehr an die hochtrabenden Pläne“

FBB fordert Ende des Neues-Schloss-Kapitels - Stadtrat Martin Ernst: „Außer Verwaltungsspitze glaubt niemand mehr an die hochtrabenden Pläne“
Das Neue Schloss liegt weiter im Dornröschenschlaf. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 01.06.2018, Bericht: Redaktion Die Freien Bürger für Baden-Baden, FBB, versuchen sich nun an dem Gordischen Knoten, zu dem das Neue Schloss in Baden-Baden geworden ist.

Nach einer Kette von seit 10 Jahren nicht eingehaltenen Versprechungen durch die Eigentümerin Fawzia Al Hassawi drängt die FBB auf konkrete Maßnahmen durch die Stadtverwaltung. In einem Schreiben stellt die FBB einen «Antrag zur Aufhebung des Bauleitplans Neues Schloss und der 1. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB». FBB-Stadtrat Martin Ernst erinnert den Ersten Bürgermeister Alexander Uhlig im Begleitschreiben zu dem Antrag, dass der für den Bausektor zuständige Bürgermeister bereits für Februar eine Initiative zugesagt habe. Außer der Verwaltungsspitze glaube niemand mehr an die «hochtrabenden Pläne» der Eigentümerin, schreibt Martin Ernst.

Bereits für das Jahr 2013 hatte der damalige Sprecher von Fawzia Al Hassawi die Eröffnung eine Fünf-Sterne Schlosshotels angekündigt. Geschehen ist wenig. Zu den überschaubaren Maßnahmen gehört die Sanierung des Daches, für das allerdings auch Fördergelder des Denkmalschutzes aus Steuermittels eingesetzt wurden.

Der FBB-Antrag an Alexander Uhlig im Wortlaut:

Antrag zur Aufhebung des Bauleitplans „Neues Schloss“ und der 1. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB

Sehr geehrter Herr Uhlig,

hiermit beantragt die Wählervereinigung «Freie Bürger für Baden-Baden e.V.» (FBB) die Aufhebung des Bebauungsplans «Neues Schloss» und der 1. Änderung.

Begründung:

Der im Jahr 2001 aufgestellte Bebauungsplan wurde auf Betreiben der Grundstückseigentü-merin aus Finanzierungsgründen geändert. Die darauf abgestellte 1. Änderung wurde 2012 beschlossen.

2017 wurde von der Grundstückseigentümerin in einer Sitzung erklärt, dass eine erneute Än-derung aus Finanzierungsgründen erforderlich sei, um das Projekt zu realisieren. Der abgeschlossene städtebauliche Vertrag könne von ihr nicht erfüllt werden.

Der sogenannte Stützbau müsse vollständig in Eigentumswohnungen umgewandelt und das gesamte Hotelprogramm im Schloss untergebracht werden. Dieses Ansinnen wurde in der Sitzung von einer breiten Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder zurückgewiesen.

Es zeigt sich, dass eine Umsetzung des Angebotsbebauungsplans nicht durchführbar ist. Eine Mehrheit für eine weitere Änderung aus Finanzierungsgründen gibt es in diesem Gemeinderat nicht mehr.

Nach dem Rückzug der Althoff-Gruppe und dem eingestandenen Scheitern der jetzigen Eigentümerin ist eine langfristige Sicherung des Schlosses über ein Hotelkonstrukt mit Stützbau unter den Bedingungen und denkmalrechtlichen Auflagen des Bebauungsplans von 2001 nicht möglich.

Die Denkmaleigenschaft des Schlosses durch Übernutzung zu verändern, findet in diesem Gemeinderat auch keine Mehrheit und unserer Meinung nach auch keine Fürsprache beim Landesamt für Denkmalpflege.

Deshalb wird die zügige Aufhebung des Bebauungsplans mit 1. Änderung beantragt, um eine realistischere Nachnutzung planen zu können.


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