Aus dem Innenministerium Baden-Württemberg

Geldsegen aus Stuttgart auch für Baden-Baden - 374.000 Euro zur Integration von Flüchtlingen – 163.000 für Bühl und 48.000 Euro für Sinzheim

Stuttgart, 06.01.2018, Bericht: Innenministerium Gute Nachrichten für die Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten.

Wie die Grüne Landtagsabgeordnete Bea Böhlen mitteilt, haben sie jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Böhlen auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Wahlkreis Baden-Baden/Bühl, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können. So stehen für Baden-Baden insgesamt 374.158 Euro zur Verfügung, gefolgt von der Stadt Bühl mit 163.196 Euro. Von den weiteren Gemeinden des Wahlkreises erhalten Sinzheim 47.765 Euro, Bühlertal 37.416 Euro, Ottersweier 31.047 Euro, Rheinmünster 24.678 Euro, Lichtenau 21.494 Euro und Hügelsheim 19.902 Euro.

«Mit den Integrationsmanagern gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Flüchtlinge mit abgeschlossenen Verfahren. Sie waren bislang immer auf sich alleine gestellt», unterstreicht Böhlen. Die mittelbadische Abgeordnete betont: «Dieses Konzept eines flächendecken-den und strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden.»

Die Gemeinden, erläutert Böhlen, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten, falls sie dies noch nicht getan haben. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51.000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen. Zentrale Aufgabe von Integrationsmanagern ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht das Erstellen des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten, zum Beispiel Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen, und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.


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