Aus dem Rathaus Baden-Baden
Grässliche Lärm-Maschinen – Laubbläser und Laubsammler nicht immer erlaubt

Baden-Baden, 11.11.2020, Bericht: Rathaus Längst ist Herbst und die Blätter fallen. Jetzt beginnt die Zeit der nicht gerade leise arbeitenden motorisierten Laubsammler und Laubbläser, deren Einsatz auch zum Ärgernis werden kann.
Da nach aktuellen Informationen des städtischen Fachgebiets Umwelt und Arbeitsschutz derzeit jedoch sehr viele Beschwerden über den Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern und Laubsammlern eingehen, appelliert die Stadtverwaltung nochmals eindringlich, sich an die bestehenden Vorgaben zu halten. Danach ist der Betrieb dieser Geräte in Wohngebieten, dazu zählen auch Bereiche, die der Erholung dienen, wie Kur- und Klinikbetriebe und das Umfeld von Hotels, nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt. Deshalb sollten auch die Bürger generell Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.
Weitere Fragen zum Thema beantwortet die Stadtverwaltung unter Telefon 07221/93-15085.
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