Aus dem Rathaus Baden-Baden

Großzügigkeiten aus Stuttgart – Verlängerung der Geltungsdauer von Baugenehmigungen in Baden-Baden

Großzügigkeiten aus Stuttgart – Verlängerung der Geltungsdauer von Baugenehmigungen in Baden-Baden
Foto: Archiv

Baden-Baden, 01.10.2026, Bericht: Rathaus Die Geltungsdauer für Baugenehmigungen und Bauvorbescheide im Stadtkreis Baden-Baden gilt ab sofort fünf Jahre. Dies hat die oberste Baurechtsbehörde des Landes für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Baden-Baden genehmigt und damit einem Antrag Baden-Badens stattgegeben.

Ebenso dürfen die Bauarbeiten längstens drei Jahre, statt einem Jahr, unterbrochen werden, ohne dass die Baugenehmigung verfällt.

«Wir freuen uns, dass dem Vorschlag unserer Verwaltung, die Geltungsdauer von Baugenehmigungen zu verlängern, vom Land Baden-Württemberg positiv entschieden wurde», freut sich der zuständige Baudezernent Alexander Wieland. Er hofft, dass damit Baugenehmigungen auch aufgrund stark gestiegener Baukosten nicht verfallen und Investoren den längeren Zeitraum nutzen, eine erteilte Baugenehmigung auch umzusetzen. «Ich bin sehr zufrieden, dass auch der Gemeinderat das Ansinnen der Verwaltung unterstützt», hofft OB Thomas Jung, dass damit das eine oder andere Bauvorhaben doch noch gebaut werden kann. «Gerade im Hinblick auf die schwierige Baukonjunktur ist dies ein kleiner Schritt zur Entbürokratisierung und Abbau von Hemmnissen», begrüßt der OB diese auf vier Jahre befristete Erprobungsphase.

 

Möglich war diese Erprobung auf Grundlage des sogenannten kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes, welches für Kommunen in Baden-Württemberg gilt. Es erlaubt, auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, die für die Erfüllung kommunaler Aufgaben oder der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden erlassen wurden. Die Abweichungen können für maximal vier Jahre erprobt werden und erfolgreiche Modelle anschließend landesweit und dauerhaft umgesetzt werden, soweit der Gesetzgeber dies beschließt.




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