Aus dem Rathaus Baden-Baden

Heizöltank und Hochwasserschutz – Bußgeld droht

Baden-Baden, 15.08.2022, Bericht: Rathaus Aus aktuellem Anlass informiert das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz über Heizöltanks und Hochwasserschutz und was dabei künftig zu beachten ist.

Anfang 2018 ist das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft getreten, was auch Besitzer von Heizölverbraucheranlagen betreffen kann. Neben den «Überschwemmungsgebieten», dies sind Gebiete, die statistisch gesehen alle 100 Jahre von einem Hochwasser betroffen sind, gibt es auch so genannte «Risikogebiete». Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder bei Extremereignissen überflutet werden können. Beide Kategorien werden durch sogenannte Gefahrenkarten ausgewiesen und können unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.

In Gebäuden, die sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet befinden, stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen an die Heizöllagerung. Danach müssen bestehende Heizölverbraucheranlagen vom Betreiber bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden. Der Neubau einer Heizölverbraucheranlage im Überschwemmungsgebiet ist prinzipiell nicht mehr gestattet. In Gebäuden, die sich in einem Risikogebiet befinden, stellt der Gesetzgeber ebenfalls besondere Anforderungen an die Heizöllagerung. Danach müssen bestehende Heizölverbraucheranlagen bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.

 

Daher empfiehlt das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz, rechtzeitig die bestehende Heizöltankanlage durch einen Sachverständigen einer anerkannten Sachverständigenorganisation, im Internet unter www.lua.nrw.de unter der Rubrik Umwelt, oder einen zertifizierten Fachbetrieb auf Hochwassersicherheit begutachten zu lassen und bei Bedarf die Heizölverbraucheranlage entsprechend nachzurüsten. Alle Installationsarbeiten und Nachrüstmaßnahmen zur Hochwassersicherheit von Heizölverbraucheranlagen dürfen nur durch zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden. Wer eine Heizölverbraucheranlage nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig hochwassersicher nachrüstet, handelt ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld belangt.

Weitere Informationen gibt es unter www.zukunftheizen.de oder beim Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz, Telefon: 07221 93-1501, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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