Aus dem Rathaus Baden-Baden

Lärmende Laubbläser nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt - In Wohngebieten von 9.00 bis 17.00 Uhr

Lärmende Laubbläser nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt - In Wohngebieten von 9.00 bis 17.00 Uhr
"Old school" Laubsammeln in der Lichtentaler Allee. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 29.09.2018, Bericht: Rathaus Längst ist Herbst und die Blätter fallen. Jetzt beginnt die Zeit der nicht gerade leise arbeitenden motorisierten Laubsammler und Laubbläser, deren Einsatz auch zum Ärgernis werden kann.

Beim städtischen Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz gehen zu dieser Jahreszeit immer wieder Beschwerden über den Einsatz von Laubbläsern ein. Der Betrieb dieser Geräte ist in Wohngebieten, dazu zählen auch Bereiche, die der Erholung dienen, wie Kur- und Klinikbetriebe und das Umfeld von Hotels, nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt. Generell, so die Stadtpressestelle, sollten die Bürger Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen.

Weitere Fragen zum Thema beantwortet die Stadt unter Telefon 07221/93-1521.


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