Aus dem Rathaus Baden-Baden
Maskenpflicht auch bei Beerdigungen – Im Freien weiterhin Höchstgrenze von 100 Personen

Baden-Baden, 27.01.2021, Bericht: Rathaus Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 23. Januar 2021 die Corona-Verordnung erneut geändert. Wie das städtische Fachgebiet Friedhof mitteilt, gibt es auch neue Maßgaben zu Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen.
Bei Trauerfeiern und Bestattungen müssen Besucher ab 15 Jahren während der Veranstaltung ab sofort eine medizinische Maske tragen. Bei sechs bis 14 Jahre alten Teilnehmenden genügen nicht-medizinische Alltagsmasken. Grundsätzlich wird dringend empfohlen, dass alle bei Bestattungen Anwesenden, also auch die Mitwirkenden, eine Maske tragen. Diese kann abgenommen werden, wenn die Person zu den weiteren Anwesenden spricht oder rituelle Handlungen vollzieht. Die Hygienevorgaben, unter anderem das Abstandsgebot, müssen eingehalten werden. Gemeindegesang ist nicht zulässig. Die Teilnehmenden müssen wie bisher erfasst werden. Die Höchstzahl der Teilnehmenden ergibt sich aus der Einhaltung des Abstandsgebots. Für Beerdigungen gilt im Freien weiterhin eine Höchstgrenze von 100 Personen.
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