Aus dem Rathaus Baden-Baden
Neue Corona-Maßgabe auf dem Friedhof – Nur noch maximal 30 Menschen bei Beerdigungen

Foto: Archiv
Baden-Baden, 27.04.2021, Bericht: Rathaus Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung hat die Landesregierung die Regelungen für Veranstaltungen bei Todesfällen an die bundeseinheitlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Aussegnungen, Beisetzungen und Beerdigungen können auf den städtischen Friedhöfen weiterhin stattfinden. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 ändert sich allerdings die Höchstzahl der Teilnehmenden. Es dürfen dann nur noch maximal 30 Personen teilnehmen. Eine Ausnahme für Kinder bis einschließlich 13 Jahren ist hierbei nicht vorgesehen.
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