Aus dem Rathaus Baden-Baden

Neue Regeln auf dem Friedhof – Abstandsbestimmungen gelten nicht für alle

Neue Regeln auf dem Friedhof – Abstandsbestimmungen gelten nicht für alle
Bestattungstermine werden ab Mittwoch wieder auf der Webseite der Stadt Baden-Baden bekanntgegeben. Foto: Archiv

Baden-Baden, 30.06.2020, Bericht: Rathaus Zum 1. Juli 2020 entfällt die Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen bei Bestattungen.

Religiöse Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen sind ab 1. Juli 2020 nach der allgemeinen Corona-Verordnung zu beurteilen. Für Bestattungen und Trauerfeiern auf den städtischen Friedhöfen bedeutet dies, dass keine generelle Obergrenze der Zahl der Teilnehmenden mehr besteht. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person ist allerdings weiterhin einzuhalten. Ausgenommen von der Abstandsregel sind Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten oder Partner. Mit dem Wegfall der Obergrenze werden Bestattungstermine ab 1. Juli wieder auf der Webseite der Stadt Baden-Baden bekannt gegeben.


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