Aus dem Rathaus Baden-Baden
Noch ein Jahr Schonfrist – Anmeldetermine für Erstklässler in Baden-Baden

Baden-Baden, 08.10.2026, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2027/28, das am 1. August 2027 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.
Das Anmelde-/Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Schritten: Schritt 1, im November 2026. ist die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule. Diese ist zwingend erforderlich, auch wenn das Kind an einer Privatschule eingeschult werden soll. Vorzulegen ist hier die Geburtsurkunde des Kindes, das Kinderuntersuchungsheft, der Masernnachweis sowie eine Information an die Grundschule, soweit Eltern eine Beschulung an einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, also einer Sonderschule) oder einer Privatschule wünschen. Auch sind Vorgespräche bezüglich der Schulfähigkeit bzw. Feststellung der Schulreife nötig.
Schritt 2, bis März 2027, ist die Aufnahme der zukünftigen Erstklässler durch die Grundschule. Die Eltern erhalten einen Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung des Kindes. Dabei wird auch ein etwaiger Schulbezirkswechsel angesprochen, der zukünftig besuchte Schulort geklärt – Privatschulen unterliegen keinem Schulbezirk – und die Schulfähigkeit festgestellt, dies erfolgt an der staatlichen Schule.
Als Schritt 3, September 2027, finden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt. Über die genauen Termine werden die Erziehungsberechtigten von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.
Die Anmeldetermine für die einzelnen Schulen sind unterschiedlich: In der Grundschule Baden-Oos, Ooser Hauptstraße 30, findet am Dienstag, 10. November, 18 Uhr, ein Elterninformationsabend statt. Die Anmeldung mit Einschulungsspiel ist am Montag, 16. November, ab 13.30 Uhr mit Termin (Termine werden am Elterninfoabend vergeben). In der Grundschule Balg, Balger Hauptstraße 59, ist die Anmeldung am Donnerstag, 26. November, von 13 bis 16 Uhr. Die Anmeldetermine der Grundschule Cité in der Breisgaustraße 21 sind am Mittwoch, 25. November, von 8 bis 12 Uhr und am Donnerstag, 26. November, von 10 bis 14 Uhr, jeweils nach Terminvergabe. In der Grundschule Ebersteinburg, Ebersteinburger Straße 54, ist am Freitag, 13. November, von 15 bis 17 Uhr ein Elternabend.
Anmeldungen für die Grundschule Haueneberstein, Alte Dorfstraße 12, sind am Dienstag, 17. November, von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr. In der Grundschule Klosterschule Lichtental, Hauptstraße 40, findet am Mittwoch, 14. Oktober, 19 Uhr, ein Elternabend statt. Die Anmeldungen erfolgen am Montag, 9. November, und am Dienstag, 10. November, jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. In der Grundschule Sandweier, Westring 1, sind die Anmeldungen am Mittwoch, 18. November, ab 8 Uhr nach Terminvergabe. In der Grundschule Steinbach, Meister-Erwin-Straße 5, ist ein Elternabend am Montag, 12. Oktober, um 18 Uhr. Die Anmeldungen für die Theodor-Heuss-Grundschule, Rheinstraße 42, sind von Montag, 16. November, bis Donnerstag, 19. November, jeweils von 8 bis 12 Uhr. Die Grundschule Varnhalt, Weinsteige 17, und die Grundschule Neuweier, Weinstraße 16, bieten an beiden Standorten Elterninfoabende an Mittwoch, 25. November, 20 Uhr.
Die Anmeldungen für die Vincenti-Grundschule, Vincentistraße 2, sind am Freitag, 13. November, von 8 bis 16 Uhr.
Bei der Grundschule Pädagogium sind Anmeldungen ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Dennoch ist die Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich. Für das SBBZ Lernen an der Theodor-Heuss-Schule, Rheinstraße 46, können Termine nach telefonischer Vereinbarung ab Mai 2027 vereinbart werden. Zwingende Voraussetzung ist der Bescheid mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Lernortfestlegung SBBZ durch das staatliche Schulamt Rastatt.
Neben den Terminen sind folgende Vorgaben zu beachten. Über die Einschulung entscheiden die Schulleitungen der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt werden und werden von dort an die gewünschte Schule weitergegeben; die Entscheidung trifft die Geschäftsführende Schulleitung. Anträge auf Schulbezirksänderungen müssen für die Grundschule des Pädagogiums nicht gestellt werden, hier ist lediglich die Aufnahmebestätigung an der zuständigen Grundschule vorzulegen. Die städtische Abteilung Schule und Sport bittet die Erziehungsberechtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.
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