Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Rastatter Tunnel-Unglück ohne strafrechtliche Konsequenzen - Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Verfahren ein

Rastatter Tunnel-Unglück ohne strafrechtliche Konsequenzen - Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Verfahren ein
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 12.01.2018, Bericht: Staatsanwaltschaft Mehrere − teils anonym − erstattete Strafanzeigen gegen den Infrastrukturvorstand der DB Holding AG sowie gegen weitere Verantwortliche der Deutsche Bahn AG, der DB Netz AG und der am Tunnelbau beteiligten Unternehmen wegen der am Vormittag des 12.08.2017 geschehenen Tunnelhavarie mit anschließender Absenkung des Gleisbetts auf der Rheintalbahnstrecke bei Rastatt hatten keinen Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wies die Anzeigen zurück und sah Mitte November 2017 mangels eines Anfangsverdachts einer Straftat von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens ab. Die in den verschiedenen Strafanzeigen vorgebrachten Behauptungen und Vermutungen wie auch die in der Presseberichterstattung bekannt gewordenen Vorgänge ergaben nach eingehender Prüfung keine zureichenden Anhaltspunkte, dass sich in diesem Zusammenhang Personen wegen Straftaten des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr oder der fahrlässigen Baugefährdung strafbar gemacht haben könnten. Maßgeblich für diese Entscheidung war unter anderem, dass keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert vorlagen, dass also die konkrete Gefahr bestanden hätte, dass Züge und die darin Reisenden zu Schaden kommen würden.

Nach Feststellung des Wassereintritts im Tunnel um 10:47 Uhr war um 11:03 Uhr eine Streckensperrung erfolgt. Zwar waren in diesem Zeitraum von 16 Minuten noch ein ICE, ein Güterzug und ein Regionalzug über die betreffende Stelle gefahren, aber erst ab 11:18 Uhr war eine Gleisabsendung erfolgt, die eine Herabsetzung der Geschwindigkeit der Züge erforderlich gemacht hätte.


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