Aus dem Rathaus Baden-Baden

Rathaus erinnert nochmal an das Böllerverbot – Verkauf und Zünden von Silvesterfeuerwerk nicht erlaubt

Rathaus erinnert nochmal an das Böllerverbot – Verkauf und Zünden von Silvesterfeuerwerk nicht erlaubt
An Silvester ist es verboten, im öffentlichen Raum Feuerwerk abzubrennen. Foto: Archiv

Baden-Baden, 24.12.2020, Bericht: Rathaus An den vergangenen Jahreswechseln kam es immer wieder zu schlimmen, teils schweren Verletzungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Feuerwerkskörpern.

Dadurch war die Auslastung von Krankenhäusern, insbesondere der Notfallambulanzen, an diesen Tagen im Vergleich zum restlichen Jahresverlauf regelmäßig bereits ungewöhnlich hoch. Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens sind Engpässe in der medizinischen Versorgung, insbesondere der zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten, kurz- und mittelfristig nicht auszuschließen. Daher wurde von der Bundesregierung für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher beschlossen. Dies ist eine notwendige weitere Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Corona-Virus SARS/Cov-2 und der dadurch verursachten Erkrankungen. Gleichzeitig wurde durch die Landesregierung Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Corona-Verordnung das Verbot aufgenommen, an Silvester im öffentlichen Raum Feuerwerk abzubrennen.


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