Aus dem Rathaus Baden-Baden

Und bald beginnt der Ernst des Lebens – Aufnahmetermine Erstklässler zum 1. Schuljahr

Und bald beginnt der Ernst des Lebens – Aufnahmetermine Erstklässler zum 1. Schuljahr
Foto: Archiv

Baden-Baden, 01.02.2023, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024, das am 1. August 2023 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Schritten: Im ersten Schritt (dieser lief bereits im November 2022) wurden die zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet. Im zweiten Schritt (bis März 2023) wird der zukünftige Erstklässler durch die Grundschule aufgenommen. Es erfolgt der Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung. Die Schulfähigkeit wird festgestellt und ein eventueller Schulbezirkswechsel geklärt. In der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres (September 2023) finden mit Schritt drei die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt. Über den genauen Termin werden die Erziehungsberechtigen von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.

Zu den Aufnahmeterminen der einzelnen Grundschulen: In der Grundschule Baden-Oos (Ooser Hauptstraße 30) ist die Anmeldung für die Regelklasse und die bilinguale Klasse bereits erfolgt. Die Aufnahmebestätigung geht bis Ende März per Post an die Eltern. Auch in der Grundschule Balg (Balger Hauptstraße 59) ist die Anmeldung bereits erfolgt, die Eltern erhalten ebenfalls die Aufnahmebestätigung per Post. Gleiches gilt für die Grundschule Cité (Breisgaustraße 21). Hier werden die schriftlichen Aufnahmebestätigungen bis Ende Februar verschickt. Der Termin für die Grundschule Ebersteinburg (Ebersteinburger Straße 54) ist am Freitag, 3. März, 15 bis 17 Uhr, für die Grundschule Haueneberstein (Alte Dorfstraße 12) am Dienstag, 7. März, 8 bis 17 Uhr, und für die Grundschule Klosterschule Lichtental (Hauptstraße 40) am Dienstag, 14. März, sowie Mittwoch, 15. März, jeweils von 9 bis 12 Uhr.

 

Die weiteren Aufnahmetermine lauten: Grundschule Sandweier (Westring 1) am Dienstag, 28. Februar, von 8 bis 15 Uhr, und Donnerstag, 2. März, 14.30 bis 18 Uhr, Grundschule Steinbach (Meister-Erwin-Straße 5) am Dienstag, 21. März, von 8 bis 17 Uhr. Die Theodor-Heuss-Grundschule (Rheinstraße 42) hat die Aufnahme bereits abgeschlossen und versendet die Aufnahmebestätigungen per Post an die Eltern. Für die Grundschule Varnhalt (Weinsteige 17) ist Dienstag, 7. Februar, von 14 bis 16 Uhr Aufnahmetermin und für die Grundschule Varnhalt/Außenstelle Neuweier (Weinstraße 16) Freitag, 10. Februar, 10 bis 12 Uhr. In Varnhalt und Neuweier ist die Aufnahme jeweils für beide Schulen an beiden Standorten möglich. Bei der Vincenti-Grundschule (Vincentistraße 2) ist die Aufnahme inklusive Schulreifeprüfung am Donnerstag, 9. Februar, und am Freitag, 10. Februar, jeweils von 13 bis 16 Uhr. Die Aufnahmetermine der Grundschule der Schulstiftung Pädagogium sind ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Zuvor ist dennoch eine Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich.

Neben den Terminen sind folgende Vorgaben zu beachten: Über die Einschulung entscheiden die Schulleiter der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt werden und werden von dort an die gewünschte Schule weitergegeben. Die Entscheidung trifft der Geschäftsführende Schulleiter. Anträge auf Schulbezirksänderungen müssen für die Grundschule des Pädagogiums nicht gestellt werden, hier ist lediglich die Anmeldebestätigung an der zuständigen Grundschule vorzulegen. Das städtische Fachgebiet Schule und Sport bittet die Erziehungsberichtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.


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