Aus dem Rathaus Baden-Baden

Verunreinigung von Gewässer in Steinbach – Stadtverwaltung Baden-Baden: „Schaden für Umwelt und Lebewesen“

Baden-Baden, 23.04.2020, Bericht: Rathaus In den vergangenen Tagen häufen sich Beobachtungen von Gewässerverunreinigungen durch unsachgemäße Einleitungen in den Steinbach.

Das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einleitung von Schmutzwasser in die Niederschlagswasserkanalisation nicht zulässig ist. Dazu gehört beispielsweise das bei Reinigungsarbeiten auf Baustellen anfallende Schmutzwasser. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten oder in schweren Fällen auch als Straftat geahndet. Insbesondere bei niedrigen Wasserständen kann das Einleiten von verunreinigten Wässern verheerende Folgen für die im Gewässer lebenden Organismen haben. Das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz appelliert deshalb an die Bevölkerung: «Bitte helfen Sie mit, unsere Flüsse und Bäche sauber und lebendig zu halten!»

Auf Privatanwesen anfallendes Abwasser wird unterschieden in Schmutzwasser, beispielsweise aus Waschbecken und Toiletten, sowie in Regenwasser, das auf befestigten Flächen, also Dach-, Hof- und Straßenflächen, anfällt. Für die Beseitigung der beiden Abwasserarten bestehen generell zwei verschiedene Entwässerungssysteme: das Mischsystem, bei dem es einen gemeinsamen Abwasserkanal für Schmutz- und Regenwasser gibt, der der kommunalen Kläranlage zugeleitet wird, und das Trennsystem, bei dem es zwei Abwasserkanäle gibt. Beim Trennsystem wird in einen Kanal für Schmutzwasser, der zur kommunalen Kläranlage führt und dessen Wasser dort gereinigt wird, und einen Kanal für Regenwasser, der ohne Abwasserbehandlung oder Abwasserreinigung in Gräben, Bäche oder Flüsse mündet, unterschieden. Dies zieht nach sich, dass in Regenwasserkanäle nur unverschmutzte Abwässer gelangen dürfen.

Große Teile im Stadtkreis Baden-Baden, einschließlich der Ortsteile, werden im Trennsystem entwässert. Da normalerweise Hofabläufe, also Gullys und Rinnen, an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind, fließt dort anfallendes Wasser direkt in ein Gewässer. Wird solchen Abläufen verschmutztes Abwasser, etwa Reinigungswasser von Malerwerkzeugen und Waschwasser, etwa von Autos, zugeleitet, führt dies zu einer Gewässerverunreinigung. Deshalb ist das Einleiten von verschmutztem häuslichem Abwasser nur in das Mischsystem oder den Schmutzwasserkanal zulässig. Wem die Art des eigenen Hofablaufs unbekannt ist, sollte die Entleerung des verschmutzten Abwassers in die Toilette oder in das Waschbecken vorzunehmen. Lösemittel, die in Farben vorhanden sein können oder zur Farbverdünnung und/oder zur Reinigung von Malerwerkzeug verwendet werden, dürfen generell nicht in die Abwasserkanalisation gelangen. Die Entsorgung hat über die Sondermüllsammlung zu erfolgen. Die Stadtverwaltung «bittet alle Betroffenen, hierzu zählen unter anderem auch Maler- und Gipserbetriebe, die auf Baustellen oft mit dieser Problematik konfrontiert werden, Fehleinleitungen zu vermeiden.»

Zu einer Gewässerverunreinigung kann es generell durch das Einleiten von Wasser aus Baustellen, beispielsweise Lenzen von Baugruben, Bohrspülwässer aus Baugrund- und Geothermie-Bohrungen sowie Betonschlämme, kommen. Dadurch ergeben sich negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität und auf die dort heimischen Lebewesen. Gewässerverunreinigungen können schon in einem vermeintlich kleinen Ausmaß große Folgen nach sich ziehen. So ist etwa das Einleiten von Betonschlämmen in das Gewässer für Fische besonders gefährlich und führt bereits in kleinen Mengen zu Fischsterben. Das zuständige Fachgebiet weist zudem darauf hin, dass auch das Entsorgen von Grünschnitt in ein Gewässer nicht zulässig ist. Der Grünschnitt wird mitgeschwemmt und bleibt an kleineren Durchlässen hängen, die dadurch verstopft werden und den Wasserabfluss stark beeinträchtigen können. Oder er setzt sich in langsam fließenden Gewässerabschnitten wieder ab und beeinträchtigt die Wasserqualität negativ. Beginnt sich der Grünschnitt zu zersetzen, kommt es an diesen Stellen im Gewässer zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch und einem hohen Nährstoffeintrag. Im Laufe der Zeit bildet sich dort ein übelriechender Schlamm aus.

«Auch durch das Füttern von Enten und ähnlichem kommt es zu einem zusätzlichen Nährstoffeintrag, der die sehr gute Wasserqualität unserer Gewässer negativ beeinflusst. Die Nährstoffe werden weitertransportiert und führen dann im weiteren Gewässerabschnitt zu einer vermehrten Algenbildung. Deshalb informieren wir nochmals ausdrücklich, dass Gewässerverunreinigungen strafrechtliche Konsequenzen haben können», so das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz abschließend. Für Fragen zum Thema stehen die Mitarbeiter unter Telefon 07221/93-1501 bereit.


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