Aus dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Windplanung nach wie vor gültig - Verbandsdirektor Hager: „Unsere Windplanung ist robust“

Baden-Baden/Karlsruhe, 23.02.2018, Bericht: Regionalverband Die Botschaft war von vielen mit Spannung erwartet worden. «Unsere Windplanung ist durchaus ro-bust und nach wie vor gültig», verkündete Gerd Hager vorgestern in der Sitzung des Planungsausschusses.

Der Verbandsdirektor des Regionalverbandes konnte sich dabei unter anderem auf eine Landtagsanfrage berufen, die eine öffentlich geführte Debatte aufgegriffen hatte. Diese stellte die vermeintlichen Auswirkungen eines aktualisierten Verfahrens für die Schallprognose bei Windrädern in den Raum. So stünden bei Anwendung der neuen Messmethode die Mindestabstände zwischen den Vorranggebieten für Windkraftan-lagen und Siedlungen infrage, so die Planungskritik. «Durch unsere Flexibilitätsklausel kann unsere Windkraftplanung solche schallbezogenen Abstandswerte abpuffern», erklärt Hager.

Die Ausnahmeregelung im Windregionalplan erlaubt den Gemeinden, über den vom Land vorgegebenen Abstand zu Wohngebieten von 700 Meter hinauszugehen. In den kommunalen Flächennutzungsplänen können Abstände bis zu 1000 Meter unter bestimmten Voraussetzungen festgesetzt werden. Das neue Rechenverfahren ist nach Auskunft des Umweltministeriums für die regionalen Planungsverfahren darüber hinaus aufgrund der dort notwendigen Pauschalierungen ohne Bedeutung.

Als weiteren aktuellen Prüfstein für den Windkraftplan nannte der Verwaltungschef gestern im Haus der Region den Baden-Badener Antrag auf das Prädikat als UNESCO Welterbe für die «Great Spas of Europe». Demnach konnte in Gesprächen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg die Befürchtung einer negativen Auswirkung des Regionalplans im Blick auf den Welterbe-Antrag oder möglichen Welterbe-Status im Vorfeld ausgeräumt werden. Der Regionalplan bleibt gültig. Auswirkungen auf den Denkmalschutz können auf der Ebene des Flächennutzungsplans bearbeitet und gelöst werden. Soweit bereits ein Windflächennutzungsplan vorliegt, wie zum Beispiel in Gernsbach, muss die Immissionsschutzbehörde in den möglicherweise einmal anstehenden Zulassungsverfahren Standorte, Höhe und Blickbeziehungen klären − auch im Hinblick auf das Welterbe.

Nicht zuletzt führte Hager die intensiven Gespräche mit drei Gemeinden aus dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe, NVK, zur Windkraftplanung an. So sei der Regionalverband auf der Grundlage des aktuellen Entwurfes für den Flächennutzungsplans im NVK mit dem Planungsträger und den Verwaltungen der Gemeinden Weingarten und Karlsbad zu einer tragfähigen Lösung im Blick auf die Abstände und der Anordnung von möglichen Windkraftanlagen gekommen. Mit Ettlingen sei eine Lösung weiterhin offen.

«Wir sind zuversichtlich, dass unsere Windkraftplanung auch in Zukunft sturmsicher sein wird», so Hager abschließend.

Mit dem neuen, vom Umweltministerium Baden-Württemberg mit Erlass vom 22. Dezember 2017 behördenverbindlich eingeführten so genannten Interimsverfahren, sollen hohe Schallquellen, wie zum Beispiel Windkraftanlagen, besser in die Simulation der Schallausbreitung einfließen. Bislang legten die Antragssteller bei den Berechnungen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren bodennahen Schallquellen ihren Modellrechnungen zugrunde.

Eine solche Schallausbreitungsprognose, in die Typ, Anzahl, Standorte, Höhe und der Betriebsmodus der Anlagen sowie die Topographie einfließen, ist in jedem Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen vorzulegen. Auf den vorgelagerten Planungsebenen wie dem Regionalplan sind jedoch diese genauen Informationen noch nicht verfügbar. Innerhalb der Vorranggebiete im Regionalplan sind grundsätzlich viele unterschiedliche Windparkkonzeptionen denkbar. Deswegen arbeitet die Regionalplanung mit pauschalisierten Abstandswerten. Hierzu hat das Umweltministerium nun klargestellt, dass die Unterschiede zwischen dem bisherigen und neuen Prognoseverfahren so gering sind, dass sie für die Regionalplanungsverfahren «nicht von Bedeutung sind». Damit ist auch der Teilregionalplan «Windenergie» für die Region bestätigt. Sobald für ein Vorhaben ein Antrag mit konkreten Standorten und den genannten maßgeblichen Kenndaten vorliegt, wird im immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren anhand ei-ner konkreten Schallimmissionsprognose geprüft, ob die zulässigen Immissionsrichtwerte der Richtlinie «TA Lärm» eingehalten sind. Und dabei kommt ab sofort das neue Prognoseverfahren zum Einsatz.


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