Bühl, 21.06.2018, Bericht: Rathaus Mit Ablauf des 1. Juli 2018 läuft die Amnestieregelung im Waffengesetz aus. Personen, die unerlaubt im Besitz von Schusswaffen oder Munition sind, können diese Gegenstände bis dahin bei ihrer zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne dafür bestraft zu werden.