Aus dem Rathaus Bühl

Badeverbot am Baggersee - Weitenunger See darf nach wie vor nicht zum Schwimmen genutzt werden

Bühl, 25.07.2018, Bericht: Rathaus Da am Weitenunger Baggersee immer wieder potenzielle Badegäste des Feldes verwiesen werden müssen, weist die Stadtverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass dort ein Badeverbot besteht.

Der See darf nach wie vor nicht zum Schwimmen genutzt werden. Der Weitenunger Baggersee ist Eigentum der Stadt, die ihn an die Kieswerk Weitenung GmbH & Co. KG verpachtet hat.


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