Aus dem Rathaus Bühl

Taubenfüttern auch an Weihnachten unerwünscht – In Polizeiverordnung geregelt

Taubenfüttern auch an Weihnachten unerwünscht – In Polizeiverordnung geregelt
Foto: Archiv

Bühl, 18.12.2020, Bericht: Rathaus Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Anfragen, ob das Füttern von Tauben, insbesondere auf dem Johannesplatz, erlaubt ist.

Dies ist nicht der Fall. In der Polizeiverordnung ist geregelt, dass das Füttern von Tauben verboten ist. Unter Paragraf 13 heißt es: «Tauben dürfen auf Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grünanlagen und öffentlichen Einrichtungen nicht gefüttert werden.» Die Stadtverwaltung bittet darum, dieses Verbot zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden.


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