Aus dem Rathaus Bühl

Waffen vor 1. Juli bei der Polizei abgeben - Amnestie läuft aus

Bühl, 21.06.2018, Bericht: Rathaus Mit Ablauf des 1. Juli 2018 läuft die Amnestieregelung im Waffengesetz aus. Personen, die unerlaubt im Besitz von Schusswaffen oder Munition sind, können diese Gegenstände bis dahin bei ihrer zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne dafür bestraft zu werden.

Eine Abgabe an «Dritte»,, also einen Waffenhändler oder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, scheidet allerdings aus. Wichtig ist, die Waffen weder schuss- noch zugriffsbereit zu transportieren, also ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis zur der Abgabestelle zu bringen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist ratsam. Bei der Waffenbehörde werden die Waffen zwischengelagert und schließlich dem Kampfmittelbeseitigungsdienst in Stuttgart übergeben, wo die Gegenstände unbrauchbar gemacht werden.

Illegaler Waffen- oder Munitionsbesitz ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Personen, die im Besitz illegaler Waffen bzw. Munition sind, gelten als waffenrechtlich unzuverlässig. Wer Waffen oder Munition allerdings zufällig findet oder beim Tod eines Waffenbesitzers an sich nimmt, gelangt damit nicht automatisch in die Illegalität. In solchen Fällen ist die Waffenbehörde jedoch unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Information: Die Großen Kreisstädte Rastatt, Bühl; mit Ottersweier; und Gaggenau haben eigene Waffenbehörden. In Bühl ist das Ordnungsamt, Daniela Steurer, Rathaus II, Telefon 0 72 23 93 55 18 oder die Polizeidienststellen zuständig. Das Landratsamt Rastatt ist zuständige Waffenbehörde für alle weiteren Städte und Gemeinden des Landkreises. Weitere Infos erteilt das Sachgebiet Öffentliche Ordnung unter Telefon 0 72 22 3 81 41 28.


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